Fahrlehrerberechtigung/Fahrschullehrerberechtigung für Fahrschulen - Antrag

Voraussetzungen

Die Berechtigung, als FahrlehrerIn an einer Fahrschule praktischen Fahrunterricht oder als FahrschullehrerIn theoretischen und praktischen Unterricht zu erteilen, darf nur Personen erteilt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Vertrauenswürdigkeit
  • Seit mindestens drei Jahren Besitz der Lenkberechtigung für die betreffenden Kraftfahrzeugklassen
  • Mindestens drei Jahre Lenkpraxis mit den entsprechenden Fahrzeugen oder ein Jahr Lenkpraxis mit den entsprechenden Fahrzeugen und Absolvierung eines Lehrplanseminars
  • Keine Bestrafung wegen schwerer Verstöße gegen Verkehrsvorschriften
  • Reifeprüfung oder mindestens fünf Jahre Fahrlehrerpraxis (nur für Fahrschullehrerberechtigung)
  • Ausbildungsvoraussetzungen:

Erforderliche Unterlagen

Der formlose Antrag auf Erteilung kann schriftlich oder mit Antragsformular, persönlich, am Postweg, per Fax: +43 1 79514-99-38319 oder mittels E-Mail post@ma65.wien.gv.at eingebracht werden.

Folgende Belege müssen dem Antrag beigelegt werden:

  • Zwei Kopien des Führerscheins (beidseitig)
  • Bestätigung der Lenkpraxis (von den ZulassungsbesitzerInnen bzw. von Personen, die in Kenntnis der Lenkpraxis sind)
  • Auszug aus dem Strafregister (erhältlich beim zuständigen Polizeikommissariat)
  • Reifeprüfungszeugnis zur Einsichtnahme mit einer Kopie oder Dienstgeberbestätigung über die Fahrlehrerpraxis (nur für Fahrschullehrerberechtigung)
  • Meldezettel oder Meldebestätigung

Zuständige Stelle

Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65)
3., Ungargasse 33, (Eingang Rochusgasse 18)
Telefon: +43 1 79514-3830
Fax: +43 1 79514-99-38319
E-Mail: post@ma65.wien.gv.at

Ansprechperson
Alfred Hohos
Telefon: +43 1 79514-38356
E-Mail: alfred.hohos@wien.gv.at

Amtsstunden: 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehrszeiten: 8 bis 12 Uhr

Kosten und Zahlung

  • 47,30 Euro Antragsgebühr
  • 83,60 Euro Erteilungsgebühr
  • 3,90 Euro pro Beilage (maximal 21,80 Euro)
  • Zwischen 32,70 und 65 Euro Verwaltungsabgaben je nach Erteilungsumfang
  • Ab 37,50 Euro Barauslagen je nach Erteilungsumfang

Die Gebühren können direkt in der MA 65 einbezahlt werden.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Antrag.

Beachten

Mehr Informationen: Wirtschaftskammer Wien - Fachgruppe der Kraftfahrschulen

Formular

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Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Martin Hofmann (Magistratsabteilung 65)
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