Fahrlehrerberechtigung/Fahrschullehrerberechtigung für Fahrschulen - Antrag
Voraussetzungen
Die Berechtigung, als FahrlehrerIn an einer Fahrschule praktischen Fahrunterricht oder als FahrschullehrerIn theoretischen und praktischen Unterricht zu erteilen, darf nur Personen erteilt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Vertrauenswürdigkeit
- Seit mindestens drei Jahren Besitz der Lenkberechtigung für die betreffenden Kraftfahrzeugklassen
- Mindestens drei Jahre Lenkpraxis mit den entsprechenden Fahrzeugen oder ein Jahr Lenkpraxis mit den entsprechenden Fahrzeugen und Absolvierung eines Lehrplanseminars
- Keine Bestrafung wegen schwerer Verstöße gegen Verkehrsvorschriften
- Reifeprüfung oder mindestens fünf Jahre Fahrlehrerpraxis (nur für Fahrschullehrerberechtigung)
- Ausbildungsvoraussetzungen:
Erforderliche Unterlagen
Der formlose Antrag auf Erteilung kann schriftlich oder mit Antragsformular, persönlich, am Postweg, per Fax: +43 1 79514-99-38319 oder mittels E-Mail post@ma65.wien.gv.at eingebracht werden.
Folgende Belege müssen dem Antrag beigelegt werden:
- Zwei Kopien des Führerscheins (beidseitig)
- Bestätigung der Lenkpraxis (von den ZulassungsbesitzerInnen bzw. von Personen, die in Kenntnis der Lenkpraxis sind)
- Auszug aus dem Strafregister (erhältlich beim zuständigen Polizeikommissariat)
- Reifeprüfungszeugnis zur Einsichtnahme mit einer Kopie oder Dienstgeberbestätigung über die Fahrlehrerpraxis (nur für Fahrschullehrerberechtigung)
- Meldezettel oder Meldebestätigung
Zuständige Stelle
Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65)
3., Ungargasse 33, (Eingang Rochusgasse 18)
Telefon: +43 1 79514-3830
Fax: +43 1 79514-99-38319
E-Mail: post@ma65.wien.gv.at
Ansprechperson
Alfred Hohos
Telefon: +43 1 79514-38356
E-Mail: alfred.hohos@wien.gv.at
Amtsstunden: 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehrszeiten: 8 bis 12 Uhr
Kosten und Zahlung
- 47,30 Euro Antragsgebühr
- 83,60 Euro Erteilungsgebühr
- 3,90 Euro pro Beilage (maximal 21,80 Euro)
- Zwischen 32,70 und 65 Euro Verwaltungsabgaben je nach Erteilungsumfang
- Ab 37,50 Euro Barauslagen je nach Erteilungsumfang
Die Gebühren können direkt in der MA 65 einbezahlt werden.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Termine und Fristen
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Antrag.
Beachten
Mehr Informationen: Wirtschaftskammer Wien - Fachgruppe der Kraftfahrschulen
Formular
- Antragsformular:
- Ausbildungsbestätigung:
Weiterführende Informationen
Martin Hofmann (Magistratsabteilung 65)
Kontaktformular
