Vereidigtes Straßenaufsichtsorgan (TransportbegleiterIn) - Antrag
Voraussetzungen
- Mindestalter 21 Jahre (bei Berufskraftfahrern mit Bestätigung Mindestalter 18 Jahre)
- Höchstalter 65 Jahre
- Österreichischer Staatsbürgerschaft
- Eine aufrechte Lenkberechtigung der Klassen C und E
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate)
- Absolvierung einer theoretischen (Kursbestätigung nicht älter als drei Jahre) und praktischen (fünf Begleitungen der Stufe Zwei) Ausbildung
- Abschluss einer Rückersatzversicherung
- Gewerbeschein (Gewerbe: Begleitung von Schwertransporten) und bei Angestellten einer Transportfirma Arbeitsbestätigung
Erforderliche Unterlagen
Der formlose Antrag auf Vereidigung kann persönlich, am Postweg, per Fax: +43 1 9 79514-99-38319 oder mittels E-Mail post@ma65.wien.gv.at eingebracht werden.
Folgende Belege müssen dem Antrag beigelegt werden:
- Bestätigung über die Absolvierung einer theoretischen und praktischen Ausbildung (nur bei Neuantrag) oder Kopie des Bestellungsdekretes des Wohnsitzbundeslandes bzw. der letzten Bestellung und bei Selbstständigen Nachweis einer Begleittätigkeit im vergangenen Jahr (bei bereits in anderen Bundesländern Vereidigten)
- Kopie des Führerscheines (nur bei Neuantrag)
- Staatsbürgerschaftsnachweis (in Kopie - bei Neuantrag)
- Meldebestätigung oder Firmenadresse
- Auszug aus dem Strafregister
- Gewerbeschein (in Kopie)
- Bei Angestellten einer Transportfirma zusätzlich Arbeitsbestätigung
- Bestätigung der abgeschlossenen Rückversicherung
- Zwei Passfotos
Zuständige Stelle
Vereidigung
Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65)
3., Ungargasse 33, (Eingang Rochusgasse 18)
Telefon: +43 1 79514-3830
Fax: +43 1 79514-99-38319
E-Mail: post@ma65.wien.gv.at
Ansprechpersonen
Susanne Schimon
Telefon: +43 1 79514-38362
E-Mail: susanne.schimon@wien.gv.at
Harald Mittelmaier
Telefon: +43 1 79514-38361
E-Mail: harald.mittelmaier@wien.gv.at
Amtsstunden: 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehrszeiten: 8 bis 12 Uhr
Kosten und Zahlung
- Bis zu 50,11 Euro bei Erstvereidigung in Wien
- Bis zu 31,91 Euro bei Aufstockung auf Stufe 4 (Erstvereidigung Wien)
- Bis zu 35,81 Euro bei Verlängerung
Die Gebühren können in der MA 65 (bei Abholung) oder mittels beigefügtem Zahlschein einbezahlt werden.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Termine und Fristen
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Antrag.
Beachten
Für die Vereidigung ist der Abschluss einer Rückersatzversicherung für Straßenaufsichtsorgane in der Höhe von 726.728,34 Euro (auch für leichte Fahrlässigkeit) erforderlich (für den Fall dass die Straßenaufsichtsorgane vom Rechtsträger aufgrund des Amtshaftungsgesetzes wegen einer in Vollziehung der Gesetze einem Dritten gegenüber begangenen Rechtsverletzung als schadenersatzpflichtig in Anspruch genommen werden).
Weiterführende Informationen
Martin Hofmann (Magistratsabteilung 65)
Kontaktformular
