Betrauung einer Person zur Verkehrsregelung bei Baustellen - Antrag
Voraussetzungen
- Mindestalter 21 Jahre
- Eine aufrechte Lenkberechtigung der Klasse B
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate)
- Absolvierung eines Ausbildungskurses für Baustellenüberwachungsorgane
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Betrauung kann persönlich, am Postweg, per Fax: +43 1 79514-99-38319 oder mittels E-Mail post@ma65.wien.gv.at eingebracht werden.
Folgende Belege müssen dem Antrag beigelegt werden:
- Bestätigung über die Absolvierung eines Ausbildungskurses für Baustellenüberwachungsorgane
- Auszug aus dem Strafregister
- Passfoto
Zuständige Stelle
Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65)
3., Ungargasse 33, (Eingang Rochusgasse 18)
Telefon: +43 1 79514-3830
Fax: +43 1 79514-99-38319
E-Mail: post@ma65.wien.gv.at
Ansprechpersonen
Susanne Schimon
Telefon: +43 1 79514-38362
E-Mail: susanne.schimon@wien.gv.at
Harald Mittelmaier
Telefon: +43 1 79514-38361
E-Mail: harald.mittelmaier@wien.gv.at
Amtsstunden: 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehrszeiten: 8 bis 12 Uhr
Kosten und Zahlung
Bei einem Neuantrag fallen Gebühren in der Höhe von 28,01 Euro an. Bei einer Verlängerung fallen Gebühren in der Höhe von 24,11 Euro an.
Die Gebühren können direkt in der MA 65 (bei Abholung) oder mittels beigefügtem Zahlschein einbezahlt werden.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Termine und Fristen
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Antrag.
Weiterführende Informationen
Martin Hofmann (Magistratsabteilung 65)
Kontaktformular
