Betrauung einer Person zur Verkehrsregelung bei Baustellen - Antrag

Voraussetzungen

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Eine aufrechte Lenkberechtigung der Klasse B
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate)
  • Absolvierung eines Ausbildungskurses für Baustellenüberwachungsorgane

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf Betrauung kann persönlich, am Postweg, per Fax: +43 1 79514-99-38319 oder mittels E-Mail post@ma65.wien.gv.at eingebracht werden.
Folgende Belege müssen dem Antrag beigelegt werden:

Zuständige Stelle

Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65)
3., Ungargasse 33, (Eingang Rochusgasse 18)
Telefon: +43 1 79514-3830
Fax: +43 1 79514-99-38319
E-Mail: post@ma65.wien.gv.at

Ansprechpersonen
Susanne Schimon
Telefon: +43 1 79514-38362
E-Mail: susanne.schimon@wien.gv.at
Harald Mittelmaier
Telefon: +43 1 79514-38361
E-Mail: harald.mittelmaier@wien.gv.at

Amtsstunden: 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehrszeiten: 8 bis 12 Uhr

Kosten und Zahlung

Bei einem Neuantrag fallen Gebühren in der Höhe von 28,01 Euro an. Bei einer Verlängerung fallen Gebühren in der Höhe von 24,11 Euro an.

Die Gebühren können direkt in der MA 65 (bei Abholung) oder mittels beigefügtem Zahlschein einbezahlt werden.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Antrag.

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Martin Hofmann (Magistratsabteilung 65)
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