Ausbildungsstätte für BerufskraftfahrerInnen - Antrag
Voraussetzungen
- Ausreichendes, qualifiziertes Lehrpersonal
- Geeignete Schulungsräume
- Entsprechende Lehrmittel
Erforderliche Unterlagen
- Ausbildungsprogramm
- Anzahl, Qualifikation und Tätigkeitsbereich der AusbilderInnen
- Nachweis über die didaktischen und pädagogischen Kenntnisse der AusbilderInnen
- Angaben zum Unterrichtsort, zu den Lehrmaterialien, zu den für die praktische Ausbildung bereitgestellten Unterrichtsmitteln und zu den eingesetzten Ausbildungsfahrzeugen
- Voraussichtliche Kursgröße
- Darlegung eines Qualitätssicherungssystems
Zuständige Stelle
Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65)
3., Ungargasse 33, (Eingang Rochusgasse 18)
Telefon: +43 1 79514-3830
Fax: +43 1 79514-99-38319
E-Mail: post@ma65.wien.gv.at
Ansprechpersonen
Alfred Hohos
Telefon: +43 1 79514-38356
E-Mail: alfred.hohos@wien.gv.at
Thomas Taus
Telefon: +43 1 79514-38363
E-Mail: thomas.taus@wien.gv.at
Amtsstunden: 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehrszeiten: 8 bis 12 Uhr
Kosten und Zahlung
Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:
- 47,30 Euro Antragsgebühr
- 77 Euro Erteilungsgebühr
- 3,90 Euro pro Beilage (maximal 21,80 Euro)
- 6,50 Euro Bundesverwaltungsabgabe für die Ermächtigung
Für die Einzahlung der Gebühren befindet sich im Magistratischen Bezirksamt Wien 3 eine Kassa zur Barzahlung und eine Bankomatkassa.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Termine und Fristen
Die Anträge können laufend eingebracht werden.
Beachten
Mehr Informationen: Wirtschaftskammer Wien - Fachgruppe der Autobusse
Rechtliche Grundlage: § 13 Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung - Berufskraftfahrer (GWB)
Formular
- Antragsformular:
- Infoblatt:
- Weiterbildungsrichtlinie:
Weiterführende Informationen
Martin Hofmann (Magistratsabteilung 65)
Kontaktformular
