Ausbildungsstätte für BerufskraftfahrerInnen - Antrag

Voraussetzungen

  • Ausreichendes, qualifiziertes Lehrpersonal
  • Geeignete Schulungsräume
  • Entsprechende Lehrmittel

Erforderliche Unterlagen

  • Ausbildungsprogramm
  • Anzahl, Qualifikation und Tätigkeitsbereich der AusbilderInnen
  • Nachweis über die didaktischen und pädagogischen Kenntnisse der AusbilderInnen
  • Angaben zum Unterrichtsort, zu den Lehrmaterialien, zu den für die praktische Ausbildung bereitgestellten Unterrichtsmitteln und zu den eingesetzten Ausbildungsfahrzeugen
  • Voraussichtliche Kursgröße
  • Darlegung eines Qualitätssicherungssystems

Zuständige Stelle

Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65)
3., Ungargasse 33, (Eingang Rochusgasse 18)
Telefon: +43 1 79514-3830
Fax: +43 1 79514-99-38319
E-Mail: post@ma65.wien.gv.at

Ansprechpersonen
Alfred Hohos
Telefon: +43 1 79514-38356
E-Mail: alfred.hohos@wien.gv.at
Thomas Taus
Telefon: +43 1 79514-38363
E-Mail: thomas.taus@wien.gv.at

Amtsstunden: 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehrszeiten: 8 bis 12 Uhr

Kosten und Zahlung

Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:

  • 47,30 Euro Antragsgebühr
  • 77 Euro Erteilungsgebühr
  • 3,90 Euro pro Beilage (maximal 21,80 Euro)
  • 6,50 Euro Bundesverwaltungsabgabe für die Ermächtigung

Für die Einzahlung der Gebühren befindet sich im Magistratischen Bezirksamt Wien 3 eine Kassa zur Barzahlung und eine Bankomatkassa.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Die Anträge können laufend eingebracht werden.

Beachten

Mehr Informationen: Wirtschaftskammer Wien - Fachgruppe der Autobusse

Rechtliche Grundlage: § 13 Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung - Berufskraftfahrer (GWB)

Formular

PDF-Betrachter herunterladen

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Martin Hofmann (Magistratsabteilung 65)
Kontaktformular