Lenkererhebung

Voraussetzungen

Eine Lenkererhebung wird von der Behörde verschickt, um die FahrzeuglenkerInnen auszuforschen. Die LenkerInnen müssen nicht ident mit den FahrzeughalterInnen sein.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Zuständige Stelle

Bei Parkometerstrafen
Im Erläuterungstext auf der Vorderseite des Strafmandates oder der Anzeige wird auf das Parkometergesetz verwiesen.
Parkraumüberwachung (MA 67)
Referat "Verwaltungsstrafverfahren nach dem Parkometergesetz"
2., Meiereistraße 7, Ernst-Happel-Stadion, Sektor B
Telefon: +43 1 4000-3888
Fax: +43 1 4000-99-38815
E-Mail: pa@ma67.wien.gv.at

Bei Verkehrsstrafen
Auf der Rückseite des Strafmandates oder der Anzeige sind die verschiedenen Übertretungen der Straßenverkehrsordnung angeführt, daran erkennt man, um welche Art von Übertretung es sich handelt.
Parkraumüberwachung (MA 67)
Referat "Verwaltungsstrafverfahren ruhender Verkehr (StVO)"
3., Modecenterstraße 22, Office 4, 4. Stock
Telefon: +43 1 79 514-3800
Fax: +43 1 79 514-99-38015
E-Mail: rv@ma67.wien.gv.at

Parteienverkehrszeiten für beide Referate:
Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr
Ausnahmen: an gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 9 bis 11.30 Uhr. Während dieser Zeit stehen die MitarbeiterInnen der MA 67 für Beratungsgespräche, Auskünfte, Akteneinsichten und zur sonstigen persönlichen Vorsprache zur Verfügung. Während dieser Zeit besteht auch die Möglichkeit, mündliche Anbringen (mündlich vorgetragene Anträge, Anzeigen, Beschwerden und sonstige Mitteilungen) einzubringen.

Amtsstunden für beide Referate:
Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr Ausnahmen: an gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 7.30 bis 12 Uhr. Während der Amtsstunden besteht die Möglichkeit, schriftliche Anbringen (Einsprüche, Berufungen, Stellungnahmen, Beschwerden und sonstige Mitteilungen in Schriftform) in der MA 67 abzugeben. Persönliche Vorsprachen (mündliche Rechtsmittel, Akteneinsichten, etc.) und Auskünfte zu dem Anbringen sind nur während der Parteienverkehrszeiten möglich.

Anonym- und Strafverfügungen: Die jeweiligen Kontaktadressen und Telefonnummern sind im Erläuterungstext der Anonym- und Strafverfügung angegeben.

Beschwerdetelefonnummern: sind jeweils im Erläuterungstext auf der Rückseite der Anonym- und Strafverfügungangegeben.

Kosten und Zahlung

Keine

Termine und Fristen

Die FahrzeughalterInnen müssen innerhalb von zwei Wochen ab der Zustellung (persönliche Übergabe durch die PostbotInnen oder Hinterlegung beim Postamt) der Lenkererhebung der Behörde die verlangte Auskunft über die LenkerInnen geben. Das gilt auch dann, wenn man der Meinung ist, die Strafe bereits bezahlt zu haben oder mit dem Fahrzeug nicht am angegebenen Ort gewesen zu sein.

Beachten

Wer sich nicht oder verspätet bei der Behörde meldet oder eine falsche bzw. unvollstädige Auskunft gibt, macht sich strafbar.

Gegen die bekannt gegebenen LenkerInnen wird anschließend das Verwaltungsstrafverfahren - in der Regel per Strafverfügung - eingeleitet.

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Michael Hradil (Magistratsabteilung 67)
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