Organstrafverfügung/Anzeige
Allgemeine Informationen
Die Entscheidung, ob eine Organstrafverfügung verhängt wird oder eine Anzeige richtet sich nach der Art und Schwere der Übertretung. Diese Entscheidung wird von der Polizei oder den Überwachungsorganen getroffen.
Voraussetzungen
Auf dem Strafmandat oder der Anzeige sind die verschiedenen Übertretungen der Straßenverkehrsordnung angeführt bzw. wird auf das Parkometergesetz verwiesen.
Fristen und Termine
Zahlung innerhalb von 14 Tagen bei Organmandaten (unerstreckbare gesetzliche Zahlungsfrist).
Zuständige Stelle
Landespolizeidirektion Wien
Landesverkehrsabteilung Fachbereich 2.8. - Parkraumüberwachungsgruppe
6., Mariahilfer Gürtel 20, 2. Stock
Telefon: +43 1 4000-7400
Fax: +43 1 4000-99-74100
E-Mail: polizei-pueg@ma67.wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten und Zahlung
Einzahlung Organstrafverfügung:
Betrag: 36 Euro
Die Zahlung auf das im Beleg angegebene Konto kann entweder
- bar bei der Post oder
- per Überweisungsauftrag oder
- mittels Electronic-Banking
durchgeführt werden.
Es muss unbedingt der Originalerlagschein, der die automationsunterstützt lesbare, vollständige und richtige Identifikationsnummer des Beleges als Verwendungszweck enthält, verwendet werden. Beim Electronic-Banking muss bitte unbedingt die Identifikationsnummer (beginnt mit OM/AN .... ) angegeben werden. Fehlt die Identifikationsnummer, so kann die Zahlung EDV-mäßig nicht zugeordnet werden und die Organstrafverfügung gilt als nicht bezahlt.
Anzeige
Wird eine Anzeige gelegt, erhält man etwa drei Wochen später eine Anonymverfügung oder eine Strafverfügung. Eine Anzeige kann auch erstattet werden, ohne dass eine Verständigung am Fahrzeug hinterlassen wird.
Zahlungshinweise für Überweisungen aus dem Ausland
Organstrafverfügungen aufgrund von Übertretungen der Straßenverkehrsordnung müssen auf folgendes Konto eingezahlt werden:
IBAN: AT 02 6000 0000 9202 5567
SWIFT/BIC: OP SK AT WW (eventuell weitere drei freie Stellen mit XXX ausfüllen)
Organstrafverfügungen aufgrund von Übertretungen des Parkometergesetzes (Kurzparkzone) müssen auf folgendes Konto eingezahlt werden:
IBAN: AT 73 6000 0000 0238 6492
SWIFT/BIC: OP SK AT WW (eventuell weitere drei freie Stellen mit XXX ausfüllen)
Zusätzliche Informationen
Wenn man der Ansicht ist, eine Organstrafverfügung oder Anzeige zu Unrecht bekommen zu haben, sollte der Strafbetrag nicht einbezahlt werden. Man erhält bei einer Organstrafverfügung oder Anzeige automatisch eine Benachrichtigung der Behörde, in der Regel eine Anonymverfügung.
Eine persönliche Kontaktaufnahme mit den PolizistInnen bzw. dem Überwachungsorgan, das den Strafzettel ausgestellt hat, ist nicht möglich. Bei Fragen kann man sich an die Landespolizeidirektion Wien – Parkraumüberwachungsgruppe wenden.
Es muss darauf geachtet werden, dass der Betrag fristgerecht dem Konto der Behörde gutgeschrieben wird. Sollte dies nicht der Fall sein, erhält man eine Anonymverfügung. Der verspätet einbezahlte Betrag wird im folgenden Verfahren auf die Geldstrafe angerechnet.
Einzahlungsbelege müssen mindestens sechs Monate (Verkehrsstrafen) bzw. zwölf Monate (Parkometerstrafen) aufbewahrt werden. So können die geleistete Zahlung bei eventuellen Unklarheiten nachgewiesen werden.
Homepage: Parkraumüberwachung
Parkraumüberwachung (Magistratsabteilung 67)
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