Anonymverfügung
Voraussetzungen
Eine Anonymverfügung ist eine Verwaltungsstrafe. Sie wird immer an die ZulassungsbesitzerInnen des beanstandeten Fahrzeuges und ihre von der Zulassungsstelle bekannt gegebene Adresse geschickt. Die LenkerInnen des Fahrzeuges werden dabei von der Behörde nicht ausgeforscht (daher die Bezeichnung "Anonymverfügung"). Die Zusendung erfolgt ohne Zustellnachweis.
Erforderliche Unterlagen
Keine
Zuständige Stelle
Bei Parkometerstrafen
Im Erläuterungstext auf der Vorderseite des Strafmandates oder der Anzeige wird auf das Parkometergesetz verwiesen.
Parkraumüberwachung (MA 67)
Referat "Verwaltungsstrafverfahren nach dem Parkometergesetz"
2., Meiereistraße 7, Ernst-Happel-Stadion, Sektor B
Telefon: +43 1 4000-3888
Fax: +43 1 4000-99-38815
E-Mail: pa@ma67.wien.gv.at
Bei Verkehrsstrafen
Auf der Rückseite des Strafmandates oder der Anzeige sind die verschiedenen Übertretungen der Straßenverkehrsordnung angeführt, daran erkennt man, um welche Art von Übertretung es sich handelt.
Parkraumüberwachung (MA 67)
Referat "Verwaltungsstrafverfahren ruhender Verkehr (StVO)"
3., Modecenterstraße 22, Office 4, 4. Stock
Telefon: +43 1 79 514-3800
Fax: +43 1 79 514-99-38015
E-Mail: rv@ma67.wien.gv.at
Parteienverkehrszeiten für beide Referate:
Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr
Ausnahmen: an gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 9 bis 11.30 Uhr. Während dieser Zeit stehen die MitarbeiterInnen der MA 67 für Beratungsgespräche, Auskünfte, Akteneinsichten und zur sonstigen persönlichen Vorsprache zur Verfügung. Während dieser Zeit besteht auch die Möglichkeit, mündliche Anbringen (mündlich vorgetragene Anträge, Anzeigen, Beschwerden und sonstige Mitteilungen) einzubringen.
Amtsstunden für beide Referate:
Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Ausnahmen: an gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 7.30 bis 12 Uhr. Während der Amtsstunden besteht die Möglichkeit, schriftliche Anbringen (Einsprüche, Berufungen, Stellungnahmen, Beschwerden und sonstige Mitteilungen in Schriftform) in der MA 67 abzugeben. Persönliche Vorsprachen (mündliche Rechtsmittel, Akteneinsichten, etc.) und Auskünfte zu dem Anbringen sind nur während der Parteienverkehrszeiten möglich.
Anonym- und Strafverfügungen: Die jeweiligen Kontaktadressen und Telefonnummern sind im Erläuterungstext der Anonym- und Strafverfügung angegeben.
Beschwerdetelefonnummern: sind jeweils im Erläuterungstext auf der Rückseite der Anonym- und Strafverfügungangegeben.
Kosten und Zahlung
Die Zahlung auf das im Beleg angegebene Konto kann entweder
- bar bei der Post oder
- per Überweisungsauftrag oder
- mittels Electronic-Banking
durchgeführt werden.
Es muss unbedingt der Originalerlagschein, der die automationsunterstützt lesbare, vollständige und richtige Identifikationsnummer des Beleges als Verwendungszweck enthält, verwendet werden. Beim Electronic-Banking muss bitte unbedingt die Identifikationsnummer (beginnt mit OM/AN .... ) angegeben werden. Fehlt die Identifikationsnummer, so kann die Zahlung EDV-mäßig nicht zugeordnet werden und die Anonymverfügung gilt als nicht bezahlt.
Zahlungshinweise für Überweisungen aus dem Ausland
Anonymverfügungen aufgrund von Übertretungen der Straßenverkehrsordnung müssen auf folgendes Konto eingezahlt werden:
IBAN: AT 02 6000 0000 9202 5567
SWIFT/BIC: OP SK AT WW (eventuell weitere drei freie Stellen mit XXX ausfüllen)
Anonymverfügungen aufgrund von Übertretungen des Parkometergesetzes (Kurzparkzone) müssen auf folgendes Konto eingezahlt werden:
IBAN: AT 73 6000 0000 0238 6492
SWIFT/BIC: OP SK AT WW (eventuell weitere drei freie Stellen mit XXX ausfüllen)
Termine und Fristen
Zahlung innerhalb von vier Wochen ab Ausfertigungsdatum (unerstreckbare, gesetzliche Zahlungsfrist).
Beachten
Es ist darauf zu achten, dass der Betrag fristgerecht dem Konto der Behörde gutgeschrieben wird. Eine nicht oder verspätet bezahlte Anonymverfügung führt in der Regel zur Ausstellung einer Strafverfügung oder einer Lenkererhebung, wenn das Fahrzeug auf eine juristische Person (wie z. B. Ges.m.b.H. oder AG) zugelassen ist. Der verspätet einbezahlte Betrag wird im folgenden Verfahren auf die Geldstrafe angerechnet. Einzahlungsbelege müssen mindestens sechs Monate (Verkehrsstrafen) bzw. zwölf Monate (Parkometerstrafen) aufbewahrt werden. So können die geleistete Zahlung bei eventuellen Unklarheiten nachgewiesen werden.
Eine ordnungsgemäß bezahlte Anonymverfügung wird in keiner Vormerkungsdatei gespeichert.
Es besteht kein Anspruch auf eine Anonymverfügung. Je nach Art und Schwere des Vergehens beginnt das Verfahren mit einer Anonymverfügung, Lenkererhebung oder Strafverfügung.
Der Strafbetrag in der Anonymverfügung ist für ein und dasselbe Delikt immer gleich und hängt in keiner Weise davon ab, wie oft man das konkrete Delikt verübt hat.
Gegen eine Anonymverfügung ist kein Einspruch möglich. Das heißt, es gibt keine Überprüfung der Strafe oder Herabsetzung des Strafbetrages. Wenn Sie der Ansicht sind, die Anonymverfügung zu Unrecht bekommen zu haben, so zahlen Sie diese nicht ein. Sie erhalten in weiterer Folge automatisch eine Strafverfügung, gegen die Sie Einspruch erheben können.
Weiterführende Informationen
Michael Hradil (Magistratsabteilung 67)
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