Kostenbescheide nach Abschleppung eines KFZ - Vorstellung

Voraussetzungen

Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt und in die Verwahrstelle der Abteilung für Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (MA 48) gebracht.

Wer der Ansicht ist, sein Fahrzeug wurde ungerechtfertigt abgeschleppt, kann die Zahlung der Abschleppkosten verweigern. Wird die Zahlung der Abschleppkosten bei der Abholung des Fahrzeuges verweigert, schreibt die Abschleppgruppe (MA 48) die Kosten für die Entfernung und Verwahrung des Fahrzeuges mittels Bescheid vor.

Gegen diese Vorschreibung können die ZulassungsbesitzerInnen der KFZs das Rechtsmittel der Vorstellung erheben, auf Grund welcher die Parkraumüberwachung (MA 67) ein Ermittlungsverfahren einleitet.

Wenn in diesem Verfahren die Rechtmäßigkeit der Abschleppung bestätigt wird, erlässt die Parkraumüberwachung (MA 67) einen Bescheid über die Kostenvorschreibung. Wird im Zuge des Ermittlungsverfahrens ein rechtlicher Mangel bei der Abschleppung festgestellt (z. B. Kundmachung der Halteverbote war nicht korrekt) oder waren die Voraussetzungen für eine kostenpflichtige Entfernung zum Abstellzeitpunkt des Fahrzeuges nicht gegeben (z. B. Spontangebrechen, Halteverbotstafeln wurden kurzfristig während einer Urlaubsabwesenheit aufgestellt), wird von einer neuerlichen Vorschreibung der Kosten Abstand genommen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ein als Vorstellung bezeichnetes, formloses und begründetes Schreiben mit Angabe der Aktenzahl und des Datums des Bescheides der MA 48.
  • Mögliche Beilagen zur Vorstellung: Fotos, Skizzen, Belege für eine Ortsabwesenheit.

Zuständige Stelle

Einbringung der Vorstellung bei der Abschleppgruppe (MA 48)
11., Jedletzbergerstraße 1 (Autobahnknoten Simmeringer Haide)
Telefon: +43 1 760 43

Über die Vorstellung entscheidet die Parkraumüberwachung (MA 67)
3., Modecenterstraße 22, Office 4, 4. Stock
Telefon: +43 1 79 514-3800
Fax: +43 1 79 514-99-38015
E-Mail: rv@ma67.wien.gv.at

Kosten und Zahlung

Die Vorstellung muss mit 14,30 Euro Bundesgebühren vergebührt werden.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 6.

Termine und Fristen

Die Vorstellung muss binnen zwei Wochen ab Zustellung des Kostenbescheides der Abschleppgruppe (MA 48), schriftlich, telegrafisch, per Fax oder jeder anderen technisch möglichen Weise (z. B. mittels E-Mail) eingebracht werden. Die Rechtsmittelbelehrung im Bescheid der MA 48 muss beachtet werden.

Beachten

  • Die Kosten für die Entfernung des Fahrzeuges und die Kosten für die Fahrzeugaufbewahrung sind mittels Verordnung pauschaliert festgelegt und können bei einer rechtmäßigen Abschleppung weder herabgesetzt noch erlassen werden.
  • Die Kosten werden den ZulassungsbesitzerInnen vorgeschrieben, unabhängig davon, wer das Fahrzeug tatsächlich gelenkt hat.
  • Gegen die Entscheidung der Kostenvorschreibung der Parkraumüberwachung (MA 67) gibt es die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung ein weiteres Rechtsmittel (Berufung) zu erheben.

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Michael Hradil (Magistratsabteilung 67)
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