Wochenendfahrverbot - Antrag um Ausnahmebewilligung
Voraussetzungen
- Ausnahme vom Wochenendfahrverbot sowie von der Sommerreiseverordnung
- Ausnahmebewilligung vom Samstag-, Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lastkraftfahrzeuge
Das Amt derjenigen Landesregierung in dessen Bundesland die Fahrt begonnen wird, bewilligt die gesamte Fahrtstrecke.
Erforderliche Unterlagen
Der schriftliche Antrag müssen (fallweise) die Fahrzeugpapiere beigelegt werden.
Zuständige Stelle
Amt der Wiener Landesregierung
Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 955 59
Fax: +43 1 81114-99-92637
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at
Sachbearbeiter: Johannes Aulehla-Damastik
Telefon: +43 1 81114-92695
Stellvertreter: DI Günther Mühlbauer
Telefon: +43 1 81114-92761
Abholung der Bewilligung bzw. des Bescheides:
Kundencenter 1. Stock, Eingang 12., Ignazgasse 4
Montag bis Freitag (werktags) von 8 bis 15 Uhr
Kosten und Zahlung
- 14,30 Euro Bundesgebühr für Antrag
- 11,62 bis 89,38 Euro Gebühr pro Fahrzeug je nach Fahrzeugzulassung
Für die Einzahlung der Gebühren befindet sich im Kundencenter eine Kassa zur Barzahlung und eine Bankomatkassa.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Termine und Fristen
Schriftliche Antragstellung mindestens drei Werktage vor Fahrten in Wien
Bei der Fahrt durch mehrere Bundesländer verlängert sich die Bearbeitungsdauer durch die Einbeziehung der anderen Landesregierungen. Anträge müssen mindestens eine Woche vor Fahrtantritt gestellt werden. Bei Dauergenehmigungen muss man mit Bearbeitungsfristen von zirka zwei Wochen rechnen.
Formular
Antrag: 51 KB PDF
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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