Garagenvidierung - Bestätigung der Unbedenklichkeit der Einfahrt - Einreichung
Allgemeine Informationen
Die Beurteilung der Ein- und Ausfahrt erfolgt grundsätzlich durch die Baupolizei (MA 37). In einigen Fällen muss von der Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) eine Vidierung (Bestätigung) über die verkehrstechnische Unbedenklichkeit der Einfahrt vor der Einreichung der Baupolizei eingeholt werden.
Voraussetzungen
Die (MA 46) 46 ist zuständig für:
- Garagen auf Hauptstraßen B (ehemalige Bundesstraßen)
- Garagen über 1.000 Quadratmeter Bodenfläche (inklusive Zufahrten und Nebenräume)
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 955 59
Fax: +43 1 81114-99-92637
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at
Die Dokumente können persönlich im Kundencenter abgegeben oder per Post geschickt werden. Auf Wunsch können die Dokumente an die Baupolizei (MA 37) weitergeleitet werden.
Erforderliche Unterlagen
- Lageplan mit Straßensituation vor der Zufahrt
- Einreichpläne
- Verkehrsgutachten bei Garagen mit mehr als 200 Stellplätzen
Kosten und Zahlung
Keine
Zusätzliche Informationen
Rechtliche Grundlage: Wiener Garagengesetz
Homepage: Verkehrsorganisation Wien
Verantwortlich für diese Seite:Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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