Errichtung einer Fahrradabstellanlage - Antrag

Voraussetzungen

Auf öffentlichen Plätzen und Straßen errichtete Anlagen zum sicheren Abstellen von Fahrrädern.

Erforderliche Unterlagen

Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Adresse, an der die Fahrradabstellanlage errichtet werden soll
  • Name und Telefon der Kontaktperson
  • Eventuell Kostenträger
  • Zum besseren Verständnis des potenziellen Standortes sollte dem Antrag eine Planskizze begefügt werden.

Alle weiteren Schritte werden von unseren MitarbeiterInnen erledigt.

Zuständige Stelle

Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
Gebrauchserlaubnisse
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 81114-92127
Fax: +43 1 81114-99-92637
E-Mail: gebrauchserlaubnis@ma46.wien.gv.at

Kosten und Zahlung

Die Kosten für die Fahrradabstellanlage und die Aufstellung müssen von den AntragstellerInnen bzw. von diesen bekannt gegebenen KostenträgerInnen übernommen werden.

Termine und Fristen

Keine

Beachten

Förderung der Errichtung von Fahrradständern auf nicht öffentlichem Grund

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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