Errichtung einer Fahrradabstellanlage - Antrag
Voraussetzungen
Auf öffentlichen Plätzen und Straßen errichtete Anlagen zum sicheren Abstellen von Fahrrädern.
Erforderliche Unterlagen
Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Adresse, an der die Fahrradabstellanlage errichtet werden soll
- Name und Telefon der Kontaktperson
- Eventuell Kostenträger
- Zum besseren Verständnis des potenziellen Standortes sollte dem Antrag eine Planskizze begefügt werden.
Alle weiteren Schritte werden von unseren MitarbeiterInnen erledigt.
Zuständige Stelle
Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
Gebrauchserlaubnisse
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 81114-92127
Fax: +43 1 81114-99-92637
E-Mail: gebrauchserlaubnis@ma46.wien.gv.at
Kosten und Zahlung
Die Kosten für die Fahrradabstellanlage und die Aufstellung müssen von den AntragstellerInnen bzw. von diesen bekannt gegebenen KostenträgerInnen übernommen werden.
Termine und Fristen
Keine
Beachten
Förderung der Errichtung von Fahrradständern auf nicht öffentlichem Grund
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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