Lautsprecherwagen - Antrag
Allgemeine Informationen
Für die Werbung mittels Lautsprecherwagen auf öffentlichen Verkehrsflächen muss eine Bewilligung eingeholt werden.
Voraussetzungen
Werbung zu wirtschaftlichen Zwecken
Fristen und Termine
Der Antrag muss drei Tage vor der geplanten Werbung eingereicht werden.
Zuständige Stelle
Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
Gebrauchserlaubnisse
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 81114-92127
Fax: +43 1 81114-99-92110
E-Mail: gebrauchserlaubnis@ma46.wien.gv.at
Anträge können im Kundencenter, Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr eingereicht werden. Die MitarbeiterInnen stehen für persönliche Beratungen und Auskünfte jeweils Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Adresse, Telefonnummer
- Zeitraum der geplanten Werbung
- Polizeiliches KFZ-Kennzeichen
Kosten und Zahlung
- 28,60 Euro Bundesgebühr
- 275,42 Euro Verwaltungsabgabe
- 23,25 Euro Gebrauchsabgabe je Tag und Fahrzeug
Für die Einzahlung der Gebühren stehen im Kundencenter eine Kassa zur Barzahlung sowie eine Bankomatkassa zur Verfügung.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
Online-Antrag: Flugzettel und Lautsprecherwagen
Zusätzliche Informationen
Homepage: Verkehrsorganisation Wien
Verantwortlich für diese Seite:Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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