Aufstellung von Informationsständen - Antrag
Allgemeine Informationen
Für die Aufstellung von Informationsständen auf öffentlichen Verkehrsflächen muss eine Bewilligung eingeholt werden.
Voraussetzungen
Informationsstände zur Information ohne wirtschaftlichen Charakter
Fristen und Termine
Der Antrag muss mindestens drei Wochen vor Beginn der geplanten Aufstellung eingereicht werden, da eine Verhandlung durchgeführt wird, von deren Ergebnis es abhängig ist, ob bzw. in welchem Umfang eine Bewilligung erteilt werden kann.
Zuständige Stelle
Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
Gebrauchserlaubnisse
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 81114-92127
Fax: +43 1 81114-99-92110
E-Mail: gebrauchserlaubnis@ma46.wien.gv.at
Anträge können im Kundencenter, Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr eingereicht werden. Die MitarbeiterInnen stehen für persönliche Beratungen und Auskünfte jeweils Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Adresse, Telefonnummer
- Standort
- Platzbedarf
- Zeitraum und Aufstellzeiten
- Zweck
Kosten und Zahlung
- Bundesgebühr:
- 14,30 Euro für Antrag
- 14,30 Euro für Rechtsmittelverzicht
- 14,30 Euro für Verhandlungsschrift
- Verwaltungsabgabe: 13,08 Euro
- Kommissionsgebühr: Die Höhe richtet sich nach Dauer der Verhandlung.
Für die Einzahlung der Gebühren stehen im Kundencenter eine Kassa zur Barzahlung sowie eine Bankomatkassa zur Verfügung.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Erledigungsdauer
Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob eine Ortsverhandlung notwendig ist.
Zusätzliche Informationen
Homepage: Verkehrsorganisation Wien
Verantwortlich für diese Seite:Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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