Flugzettelverteilung - Antrag

Allgemeine Informationen

Für die Verteilung von Flugzettel auf öffentlichen Verkehrsflächen muss eine Bewilligung eingeholt werden.

Voraussetzungen

Verteilung der Flugzettel zu wirtschaftlichen Zwecken

Fristen und Termine

Der Antrag muss vor der geplanten Verteilung gestellt werden, und zwar

  • mindestens drei Wochen, falls die Verteilung an AutofahrerInnen in einem Kreuzungsbereich oder an Passanten in einer Fußgängerzone erfolgen soll (Verhandlung erforderlich)
  • mindestens fünf Tage in allen anderen Fällen

Zuständige Stelle

Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
Gebrauchserlaubnisse
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 81114-92127
Fax: +43 1 81114-99-92110
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at

Anträge können im Kundencenter, Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr eingereicht werden. Die MitarbeiterInnen stehen für persönliche Beratungen und Auskünfte jeweils Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name, Adresse, Telefonnummer
  • Zeitraum der geplanten Verteilung
  • Örtlichkeiten der geplanten Verteilung
  • Anzahl der Personen

Ein Flugzettel muss beigelegt werden.

Kosten und Zahlung

  • 32,50 Euro Bundesgebühr
  • 58,86 Euro Verwaltungsabgabe
  • 4,70 Euro je Person und Tag Gebrauchsabgabe

Für die Einzahlung der Gebühren stehen im Kundencenter eine Kassa zur Barzahlung sowie eine Bankomatkassa zur Verfügung.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Erledigungsdauer

Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob eine Ortsverhandlung notwendig ist.

Formular

Online-Antrag: Flugzettel und Lautsprecherwagen

Zusätzliche Informationen

Homepage: Verkehrsorganisation Wien

Verantwortlich für diese Seite:
Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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