Flugzettelverteilung - Antrag
Allgemeine Informationen
Für die Verteilung von Flugzettel auf öffentlichen Verkehrsflächen muss eine Bewilligung eingeholt werden.
Voraussetzungen
Verteilung der Flugzettel zu wirtschaftlichen Zwecken
Fristen und Termine
Der Antrag muss vor der geplanten Verteilung gestellt werden, und zwar
- mindestens drei Wochen, falls die Verteilung an AutofahrerInnen in einem Kreuzungsbereich oder an Passanten in einer Fußgängerzone erfolgen soll (Verhandlung erforderlich)
- mindestens fünf Tage in allen anderen Fällen
Zuständige Stelle
Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
Gebrauchserlaubnisse
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 81114-92127
Fax: +43 1 81114-99-92110
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at
Anträge können im Kundencenter, Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr eingereicht werden. Die MitarbeiterInnen stehen für persönliche Beratungen und Auskünfte jeweils Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Adresse, Telefonnummer
- Zeitraum der geplanten Verteilung
- Örtlichkeiten der geplanten Verteilung
- Anzahl der Personen
Ein Flugzettel muss beigelegt werden.
Kosten und Zahlung
- 32,50 Euro Bundesgebühr
- 58,86 Euro Verwaltungsabgabe
- 4,70 Euro je Person und Tag Gebrauchsabgabe
Für die Einzahlung der Gebühren stehen im Kundencenter eine Kassa zur Barzahlung sowie eine Bankomatkassa zur Verfügung.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Erledigungsdauer
Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob eine Ortsverhandlung notwendig ist.
Formular
Online-Antrag: Flugzettel und Lautsprecherwagen
Zusätzliche Informationen
Homepage: Verkehrsorganisation Wien
Verantwortlich für diese Seite:Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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