Bewilligung von Filmaufnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen - Antrag

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Voraussetzungen

Detaillierte Informationen über Ort und Zeit des Drehvorhabens bzw. der Fotoaufnahme

Erforderliche Unterlagen

Der schriftliche Antrag muss mit den beiden Formularen erfolgen und es müssen keine gesonderten Dokumente beigelegt werden.

Zuständige Stelle

Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 955 59
Fax: +43 1 81114-99-92637
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at

Sachbearbeiter: Gerhard Grünert
Telefon: +43 1 81114-92653
Stellvertreter: Martin Fuger
Telefon: +43 1 81114-92112
Stellvertreter: Andreas Smeibidlo
Telefon: +43 1 81114-92654

Abholung der Bewilligung bzw. des Bescheids
Kundencenter 1. Stock, Eingang 12., Ignazgasse 4
Montag bis Freitag (werktags) von 8 bis 15 Uhr

Kosten und Zahlung

  • 14,30 Euro für Antrag
  • 21,80 Euro pro Stunde effektive Drehzeit (exklusive Auf- und Abbau) - Mindestbetrag 54,50 Euro
  • 37,78 Euro pro Halteverbotszone
  • Ausnahmebewilligungen (Fußgängerzonen, Gehsteige, etc.) werden gesondert vergebührt

Für die Einzahlung der Gebühren befindet sich im Kundencenter eine Kassa zur Barzahlung und eine Bankomatkassa.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Schriftlicher Antrag für Foto- bzw. Drehbewilligungen mindestens zehn Arbeitstage bzw. mindestens 20 Arbeitstage (bei der Notwendigkeit einer Ortsverhandlung), für Wagenkarte (Muster: 5 KB PDF) - Halteverbotszonen mindestens sechs Arbeitstage vor Foto bzw. Drehbeginn

  • Für Foto- bzw. Drehbewilligungen, die voraussichtlich keine Ortsverhandlungen erfordern, mindestens zehn Arbeitstage
  • Sollte eine Ortsverhandlung erforderlich sein, mindestens 20 Arbeitstage vor dem Dregbeginn
  • Für Anträge, die auf Halteverbotszonen beschränkt sind (Foto- bzw. Dreharbeiten innerhalb eines Gebäudes) mindestens sechs Arbeitstage

Beachten

In nachstehenden Fällen ist die Durchführung einer Ortsverhandlung notwendig, die in der Regel die Bearbeitungsdauer verlängert

  • Bei Sperren von Haupt- oder Nebenstraßen
  • Wenn Verkehrsanhaltungen im übergeordneten Straßennetz oder Anhaltung der öffentlichen Verkehrsmittel (auch unter fünf Minuten) notwendig sind
  • Wenn besondere Umstände vorliegen (z. B. stark frequentierte Gehsteigbereiche, umfangreiche Verkehrsumlenkungen inklusive Halteverbotszonen usw.)

Hinweise: Bei Änderung einer bestehenden Bewilligung (z. B. neuer Termin oder Ort usw.) (Bearbeitungszeiträume wie oben) ist ein neuer Antrag erforderlich.

Für allenfalls verordnete Halteverbotszonen ist es notwendig, dass Sie diese mindestens 24 Stunden vor deren Gültigkeit aufstellen. Zu diesem Zeitpunkt benötigen Sie auch schon den Bescheid. Dies bitte bei den Bearbeitungszeiten berücksichtigen.

Formular

  • Antrag auf Bewilligung von Filmaufnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen:
  • Antrag zum Abstellen von Fahrzeugen im Zusammenhang mit Filmaufnahmen:

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Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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