Bewilligung von Filmaufnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen - Antrag

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Allgemeine Informationen

Für Filmaufnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen muss eine Bewilligung eingeholt werden.

Voraussetzungen

Detaillierte Informationen über Ort und Zeit des Drehvorhabens bzw. der Fotoaufnahme

Fristen und Termine

  • Für Foto- bzw. Drehbewilligungen, die voraussichtlich keine Ortsverhandlungen erfordern, mindestens zehn Arbeitstage vor dem Dregbeginn
  • Für Foto- bzw. Drehbewilligungen, die eine Ortsverhandlung erfordern, mindestens 20 Arbeitstage vor dem Dregbeginn
  • Für Foto- bzw. Drehbewilligungen, die auf Halteverbotszonen (Muster: 5 KB PDF) beschränkt sind (Foto- bzw. Dreharbeiten innerhalb eines Gebäudes), mindestens sechs Arbeitstage vor dem Dregbeginn

Zuständige Stelle

Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter: 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 955 59
Fax: +43 1 81114-99-92637
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at

Sachbearbeiter: Gerhard Grünert
Telefon: +43 1 81114-92653
Stellvertreter: Martin Fuger
Telefon: +43 1 81114-92112
Stellvertreter: Andreas Smeibidlo
Telefon: +43 1 81114-92654

Abholung der Bewilligung bzw. des Bescheides:
Kundencenter 1. Stock, Eingang 12., Ignazgasse 4
Montag bis Freitag (werktags) von 8 bis 15 Uhr

Verfahrensablauf

In nachstehenden Fällen ist die Durchführung einer Ortsverhandlung notwendig, die in der Regel die Bearbeitungsdauer verlängert

  • Bei Sperren von Haupt- oder Nebenstraßen
  • Wenn Verkehrsanhaltungen im übergeordneten Straßennetz oder Anhaltung der öffentlichen Verkehrsmittel (auch unter fünf Minuten) notwendig sind
  • Wenn besondere Umstände vorliegen (z. B. stark frequentierte Gehsteigbereiche, umfangreiche Verkehrsumlenkungen inklusive Halteverbotszonen usw.)

Erforderliche Unterlagen

Der schriftliche Antrag muss mit den beiden Formularen erfolgen. Es müssen keine gesonderten Unterlagen beigelegt werden.

Kosten und Zahlung

  • 14,30 Euro für Antrag
  • 21,80 Euro pro Stunde effektive Drehzeit (exklusive Auf- und Abbau) - Mindestbetrag 54,50 Euro
  • 37,78 Euro pro Halteverbotszone
  • Ausnahmebewilligungen (Fußgängerzonen, Gehsteige usw.) werden gesondert vergebührt

Für die Einzahlung der Gebühren stehen im Kundencenter eine Kassa zur Barzahlung sowie eine Bankomatkassa zur Verfügung.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Erledigungsdauer

Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob eine Ortsverhandlung notwendig ist.

Für allenfalls verordnete Halteverbotszonen ist es notwendig, dass diese mindestens 24 Stunden vor deren Gültigkeit aufgestellt werden. Zu diesem Zeitpunkt benötigt man auch schon den Bescheid. Dies bitte bei den Bearbeitungszeiten berücksichtigen.

Formular

  • Antrag auf Bewilligung von Filmaufnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen:
  • Antrag zum Abstellen von Fahrzeugen im Zusammenhang mit Filmaufnahmen:

Zusätzliche Informationen

Bei Änderung einer bestehenden Bewilligung (z. B. neuer Termin oder Ort usw.) (Bearbeitungszeiträume wie oben) ist ein neuer Antrag erforderlich.

Homepage: Vienna Film Commission

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Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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