Bewilligung von Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen - Antrag
Allgemeine Informationen
Für Veranstaltungen, Feste oder Musikveranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen muss eine Bewilligung eingeholt werden.
Voraussetzungen
Keine
Fristen und Termine
Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor dem beabsichtigten Termin eingereicht werden, da eine Ortsverhandlung durchgeführt wird, von deren Ergebnis es abhängig ist, ob bzw. in welcher Art, Form und welchem Umfang eine Bewilligung erteilt werden kann.
Zuständige Stelle
Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
Gebrauchserlaubnisse
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 81114-92127
Fax: +43 1 81114-99-92110
E-Mail: gebrauchserlaubnis@ma46.wien.gv.at
Anträge können im Kundencenter, Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr eingereicht werden. Die MitarbeiterInnen stehen für persönliche Beratungen und Auskünfte jeweils Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Adresse, Telefonnummer
- Örtlichkeit (Adresse)
- Datum und Zeit
- Bekanntgabe über Aufbauten (Zelte, Stände usw.)
- Bei umfangreichen Vorhaben ist eine Planskizze beizulegen
Kosten und Zahlung
- Bundesgebühr:
- 14,30 Euro für Antrag
- 3,90 Euro für jede Beilage
- 14,30 Euro für Rechtsmittelverzicht
- 14,30 Euro für Verhandlungsschrift
- Verwaltungsabgabe und Kommissionsgebühr: Die Höhe richtet sich nach Dauer und Ergebnis der Verhandlung.
- Gebrauchsabgabe: Fällt an, wenn die Veranstaltung wirtschaftlichen Zwecken dient
Für die Einzahlung der Gebühren stehen im Kundencenter eine Kassa zur Barzahlung sowie eine Bankomatkassa zur Verfügung.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Erledigungsdauer
Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob eine Ortsverhandlung notwendig ist.
Zusätzliche Informationen
Für die Abhaltung der Veranstaltung können noch Genehmigungen der Abteilung für Veranstaltungswesen, MA 36-Dezernat K (Anmeldung einer Konzession) und der MA 36-Dezernat V (Eignungsfeststellung) erforderlich sein.
Homepage: Verkehrsorganisation Wien
Verantwortlich für diese Seite:Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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