Spoiler, Lufthutzen und Karosserieanbauteile-Änderung - Anzeige bzw. Antrag

Allgemeine Informationen

Anbauten bzw. Änderungen der Karosserie müssen der Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) angezeigt werden. Die Änderung wird in das Fahrzeuggenehmigungsdokument (Zulassungsbescheinigung verbunden mit Datenauszug oder Typenschein oder Einzelgenehmigung oder COC) eingetragen.

Voraussetzungen

Keine

Fristen und Termine

Ein Termin zur Fahrzeugvorführung wird nach Antragstellung je nach Wunsch entweder vor Ort vereinbart oder per E-Mail, per Fax oder postalisch mitgeteilt. Eine sofortige Erledigung während der oben angeführten Zeiten ist je nach Terminsituation in Verbindung mit Wartezeiten fallweise möglich.

Zuständige Stelle

Wiener Landesfahrzeugprüfstelle

Telefonische Beratung: Infoline Straße und Verkehr, Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr unter +43 1 955 59.

Die MitarbeiterInnen stehen für weitere persönliche Beratungen und Auskünfte vor Ort zur Verfügung.

Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, Donnerstag von 15.30 bis 17 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 8 bis 12 Uhr

Erforderliche Unterlagen

Die Anzeige kann mit dem Antragsformular, vor Ort, postalisch, per Fax oder per E-Mail gestellt werden.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Fahrzeuggenehmigungsdokument
  • Bestätigung über den sach- und fachgerechten Umbau (Formular Anbaubestätigung)
  • Unbedenklichkeitsbestätigung des Fahrzeugherstellers oder
  • Gutachten eines Ziviltechnikers oder einer staatlich autorisierten Prüfstelle (Teilegutachten, Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE), EU-Betriebserlaubnisse usw.)
  • Vollmacht, falls die FahrzeugbesitzerInnen nicht selbst kommen

Es können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Das kann erst im Zuge der Einreichung oder der Fahrzeugüberprüfung festgestellt und bekannt gegeben werden.

Kosten und Zahlung

  • 26 Euro
  • 14,30 Euro Zeugnisgebühr bei Typenschein

Die Zahlung kann vor Ort in bar oder per Bankomat, in Ausnahmefällen oder bei schriftlicher Zusendung auch über Erlagschein erfolgen.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

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Zusätzliche Informationen

  • Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
  • Als Nachweis, dass die Anbauten in Ordnung sind, wird eine Unbedenklichkeitsbestätigung des Fahrzeugherstellers oder ein Gutachten eines Ziviltechnikers oder einer autorisierten Prüfstelle und eine Einbaubestätigung einer Fachwerkstätte benötigt.
  • Teile dürfen nicht leicht zersplittern, es darf keine scharfen Kanten geben, das Fahrverhalten darf nicht gefährlich verändert werden.

Homepage: Verkehrsorganisation Wien

Verantwortlich für diese Seite:
Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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