Einzelgenehmigung von Fahrzeugen - Antrag
Allgemeine Informationen
Fahrzeuge ohne EU-Betriebserlaubnis, die aus dem Ausland importiert wurden, Fahrzeuge für die kein Typenschein erlangt werden kann und die nicht in der Genehmigungsdatenbank enthalten sind und Einzel- und Sonderanfertigungen müssen bei der Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) gesondert genehmigt werden.
Voraussetzungen
- Vom Ausland importierte Fahrzeuge ohne EU-Betriebserlaubnis (Diese gibt es frühestens ab dem Baujahr 1995 für PKW aus den alten EU-Ländern.)
- Fahrzeuge für die kein Typenschein erlangt werden kann und die nicht in der Genehmigungsdatenbank enthalten sind wie z. B. bei im Dorotheum ersteigerten Fahrzeugen
- Einzel- und Sonderanfertigungen
Das Fahrzeug muss dem österreichischen Kraftfahrrecht (vor allem den Abgasvorschriften, den Lärmvorschriften und den Vorschriften über Scheinwerfer, Beleuchtung und Blinker) entsprechen.
Fristen und Termine
Ein Termin zur Fahrzeugvorführung wird nach Antragstellung je nach Wunsch entweder vor Ort vereinbart oder per E-Mail, per Fax oder postalisch mitgeteilt.
Zuständige Stelle
Wiener Landesfahrzeugprüfstelle
Telefonische Beratung: Infoline Straße und Verkehr, Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr unter +43 1 955 59.
Die MitarbeiterInnen stehen für weitere persönliche Beratungen und Auskünfte vor Ort zur Verfügung.
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, Donnerstag von 15.30 bis 17 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 8 bis 12 Uhr
Erforderliche Unterlagen
Anträge können mit dem Antragsformular, vor Ort, postalisch, per Fax oder per E-Mail gestellt werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Bei Importen die ausländischen Fahrzeugpapiere
- Je nach Umfang der technischen Inhalte der vorhanden Papiere zusätzlich ein technisches Datenblatt des Generalvertreters
- Besitznachweis (z. B. Kaufvertrag)
- Die empfohlene Vorlage eines positiven Anmeldegutachtens § 57a von ARBÖ, ÖAMTC, Ziviltechniker, staatlich autorisierten Prüfstellen oder Fachwerkstätte (kein Pickerl) beschleunigt das Verfahren erfahrungsgemäß wesentlich.
- Vollmacht, falls die FahrzeugbesitzerInnen nicht persönlich kommen
Es können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Das kann erst im Zuge der Einreichung oder der Fahrzeugüberprüfung festgestellt und bekannt gegeben werden.
Kosten und Zahlung
Zirka 60 bis 160 Euro (abhängig von den erforderlichen Nachweisen und der Fahrzeugkategorie).
Die Zahlung kann vor Ort in bar oder per Bankomat, in Ausnahmefällen oder bei schriftlicher Zusendung auch über Erlagschein erfolgen.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
Zusätzliche Informationen
- Das Fahrzeug muss zur Überprüfung vorgeführt werden.
- Unter bestimmten Umständen können Ausnahmen gewährt werden. Z. B.: bei Schenkungen, Erbschaften und Übersiedlungen.
- Für Oldtimer gelten gesonderte Bestimmungen.
- Weitere Informationen können unter ÖAMTC - Rubrik Auto&Tests bzw. Autoimport und unter ARBÖ - Rubrik: Info Service abgerufen werden.
- Dateneingabe in die Genehmigungsdatenbank für vom Ausland importierte Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis
Homepage: Verkehrsorganisation Wien
Verantwortlich für diese Seite:Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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