Einzelgenehmigung von Oldtimern - Anzeige bzw. Antrag
Allgemeine Informationen
Oldtimer müssen von der Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) genehmigt werden.
Das Fahrzeug muss entweder vor 1955 oder vor 1981 gebaut worden sein oder älter als 30 Jahre sein und in die Liste der historischen Fahrzeuge eingetragen sein (Auszug aus Liste bei Eurotax unter Telefon +43 1 3323000/400, Kosten: zuletzt 82,80 Euro inklusive Mehrwertsteuer).
Voraussetzungen
Keine
Fristen und Termine
Ein Termin zur Fahrzeugvorführung wird nach Antragstellung je nach Wunsch entweder vor Ort vereinbart oder per E-Mail, per Fax oder postalisch mitgeteilt.
Zuständige Stelle
Wiener Landesfahrzeugprüfstelle
Telefonische Beratung: Infoline Straße und Verkehr, Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr unter +43 1 955 59.
Die MitarbeiterInnen stehen für weitere persönliche Beratungen und Auskünfte vor Ort zur Verfügung.
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, Donnerstag von 15.30 bis 17 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 8 bis 12 Uhr
Erforderliche Unterlagen
Die Anzeige kann mit dem Antragsformular, vor Ort, postalisch, per Fax oder per E-Mail gestellt werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Bei Importen die ausländischen Fahrzeugpapiere (Dateneingabe in die Genehmigungsdatenbank)
- Je nach Umfang der technischen Inhalte der vorhanden Papiere zusätzlich ein technisches Datenblatt des Generalvertreters
- Besitznachweis (z. B. Kaufvertrag)
- Die empfohlene Vorlage eines positiven Anmeldegutachtens § 57a von ARBÖ, ÖAMTC, Ziviltechniker, staatlich autorisierten Prüfstellen oder Fachwerkstätte (kein Pickerl) beschleunigt das Verfahren erfahrungsgemäß wesentlich.
- Eventuell Gutachten eines Sachverständigen für historische Fahrzeuge
- Vollmacht, falls die FahrzeugbesitzerInnen nicht persönlich kommen
Es können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Das kann erst im Zuge der Einreichung oder der Fahrzeugüberprüfung festgestellt und bekannt gegeben werden.
Kosten und Zahlung
Zirka 160 Euro
Die Zahlung kann vor Ort in bar oder per Bankomat, in Ausnahmefällen oder bei schriftlicher Zusendung auch über Erlagschein erfolgen.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
Zusätzliche Informationen
- Das Fahrzeug muss zur Überprüfung vorgeführt werden.
- Weitere Informationen können unter ÖAMTC - Rubrik Auto&Tests bzw. Autoimport abgerufen werden.
- PKW dürfen maximal 120 Tage im Jahr; Motorräder maximal 60 Tage im Jahr benützt werden.
- Es muss ein Fahrtenbuch geführt werden. Zur Ausstellung von Fahrtenbüchern für historische Fahrzeuge sind ausschließlich die folgenden Vereine ermächtigt: ÖAMTC, ARBÖ, ÖMVV, ÖMVC, ÖGHK und AMV
Homepage: Verkehrsorganisation Wien
Verantwortlich für diese Seite:Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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