Änderungen an Fahrzeugen - Anzeige bzw. Antrag
Allgemeine Informationen
Die Durchführung von Änderungen an einem Fahrzeug, welche die Genehmigungsdaten wie z. B. die Gewichte betreffen oder die Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinflussen können, muss der Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) angezeigt werden. Die Änderung wird in das Fahrzeuggenehmigungsdokument (Zulassungsbescheinigung verbunden mit Datenauszug oder Typenschein oder Einzelgenehmigung oder COC) eingetragen.
Voraussetzungen
Folgende Änderungen müssen angezeigt werden:
- Anderen Felgen und Reifen als im Fahrzeuggenehmigungsdokument angegeben
- Motoränderungen (höhere Leistung durch Chiptuning)
- Fahrgestelländerungen (Tieferlegung)
- Karosserieanbauteile (Spoiler)
Fristen und Termine
Ein Termin zur Fahrzeugvorführung wird nach Antragstellung je nach Wunsch entweder vor Ort vereinbart oder per E-Mail, per Fax oder postalisch mitgeteilt.
Zuständige Stelle
Wiener Landesfahrzeugprüfstelle
Telefonische Beratung: Infoline Straße und Verkehr, Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr unter +43 1 955 59.
Die MitarbeiterInnen stehen für weitere persönliche Beratungen und Auskünfte vor Ort zur Verfügung.
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, Donnerstag von 15.30 bis 17 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 8 bis 12 Uhr
Erforderliche Unterlagen
Die Anzeige kann mit dem Antragsformular, vor Ort, postalisch, per Fax oder per E-Mail gestellt werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Fahrzeuggenehmigungsdokument
- Bestätigung über den sach- und fachgerechten Umbau (Formular Anbaubestätigung)
- Nachweise gemäß Änderungserlass, wie z. B.:
- Unbedenklichkeitsbestätigung des Fahrzeugherstellers oder
- Gutachten eines Ziviltechnikers oder einer staatlich autorisierten Prüfstelle (Teilegutachten, Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE), EU-Betriebserlaubnisse usw.)
- Vollmacht, falls die FahrzeugbesitzerInnen nicht persönlich kommen
Es können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Das kann erst im Zuge der Einreichung oder der Fahrzeugüberprüfung festgestellt und bekannt gegeben werden.
Kosten und Zahlung
- PKW: 26 Euro pro Änderung
- Zweirad: 17,40 Euro pro Änderung
- Anhänger: 6,50 Euro pro Änderung
- 14,30 Euro Zeugnisgebühr bei Typenschein
Die Zahlung kann vor Ort in bar oder per Bankomat, in Ausnahmefällen oder bei schriftlicher Zusendung auch über Erlagschein erfolgen.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
- Anzeige bzw. Antrag:
- Anbaubestätigung:
- Anhängevorrichtung:
- Vollmacht:
Zusätzliche Informationen
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden. Das Fahrzeug darf, sofern die Änderung den Vorschriften entspricht, während des Verfahrens weiterverwendet werden.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Homepage: Verkehrsorganisation Wien
Verantwortlich für diese Seite:Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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