Fahrradausweis für Kinder - Ausstellung

Voraussetzungen

  • Vollendetes 10. Lebensjahr des Kindes
  • Positiv abgelegte Radfahrprüfung

Erforderliche Unterlagen

Passfoto

Im Anschluß nach der positiv abgelegen Prüfung wird der Fahrradausweis sofort bei ARBÖ und Polizei ausgestellt.

Zuständige Stelle

ARBÖ
23., In der Wiesen (bei U6-Station Erlaaer Straße)
Telefon: +43 1 795 75-33
Fax: +43 1 795 75-42
E-Mail: wien@arboe.at

Polizei
2., Schulverkehrsgarten Praterhauptallee (neben der Liliputbahn)
21., Schulverkehrsgarten Tetmajergasse (Zufahrt über Jedleseer Straße oder Straßenbahnlinie 26 bei Nordbrücke)
Telefon: +43 1 906 00-32470 oder 313 10-32470
Fax: +43 1 906 00-32099

Kosten und Zahlung

3,27 Euro Verwaltungsabgabe (Erlagschein wird ausgehändigt)

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Keine

Beachten

Kinder unter 12 Jahren dürfen mit diesem Ausweis ohne Aufsichtsperson mit dem Fahrrad im Straßenverkehr fahren.

Verantwortlich für diese Seite:
Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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