Fahrradausweis für Kinder - Ausstellung
Voraussetzungen
- Vollendetes 10. Lebensjahr des Kindes
- Positiv abgelegte Radfahrprüfung
Erforderliche Unterlagen
Passfoto
Im Anschluß nach der positiv abgelegen Prüfung wird der Fahrradausweis sofort bei ARBÖ und Polizei ausgestellt.
Zuständige Stelle
ARBÖ
23., In der Wiesen (bei U6-Station Erlaaer Straße)
Telefon: +43 1 795 75-33
Fax: +43 1 795 75-42
E-Mail: wien@arboe.at
Polizei
2., Schulverkehrsgarten Praterhauptallee (neben der Liliputbahn)
21., Schulverkehrsgarten Tetmajergasse (Zufahrt über Jedleseer Straße oder Straßenbahnlinie 26 bei Nordbrücke)
Telefon: +43 1 906 00-32470 oder 313 10-32470
Fax: +43 1 906 00-32099
Kosten und Zahlung
3,27 Euro Verwaltungsabgabe (Erlagschein wird ausgehändigt)
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Termine und Fristen
Keine
Beachten
Kinder unter 12 Jahren dürfen mit diesem Ausweis ohne Aufsichtsperson mit dem Fahrrad im Straßenverkehr fahren.
Verantwortlich für diese Seite:Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
Kontaktformular
