Anerkennung als SchulungsveranstalterIn zur Ausbildung von Gefahrgutbeauftragten - Antrag

Allgemeine Informationen

Schulungskurse für SicherheitsberaterInnen für die Gefahrgutbeförderung (Gefahrgutbeauftragte) dürfen in Österreich nur von SchulungsveranstalterInnen durchgeführt werden, die durch einen Bescheid anerkannt sind. Über den Antrag auf Anerkennung entscheidet der Landeshauptmann, in dessen örtlichem Wirkungsbereich die Schulungsräumlichkeiten liegen.

Voraussetzungen

Wird der Antrag von einer natürlichen Person gestellt, muss diese das 24. Lebensjahr vollendet haben, eigenberechtigt und vertrauenswürdig sein. Bei juristischen Personen müssen jene Personen vertrauenswürdig sein, denen ein maßgeblicher Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte zusteht.

Fristen und Termine

Anträge können laufend eingebracht werden. Die Anerkennung wird auf fünf Jahre befristet erteilt. Schulungskurse für Gefahrgutbeauftragte dürfen erst nach Anerkennung als SchulungsveranstalterIn mittels Bescheid durchgeführt werden.

Zuständige Stelle

Wiener Landesfahrzeugprüfstelle

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr, Donnerstag von 15.30 bis 17 Uhr
Die MitarbeiterInnen stehen für persönliche Beratung und Auskünfte zur Verfügung: Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr. Eine Voranmeldung wird empfohlen.

Erforderliche Unterlagen

Es ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Der Antrag kann mit dem Online-Formular, vor Ort, per Brief, per Fax oder per E-Mail gestellt werden. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten und nachfolgende Unterlagen müssen beigelegt werden:

  • Genaue Bezeichnung der SchulungsveranstalterInnen:
    • Bei einer natürlichen Person: Vor- und Familienname, Titel, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit
    • Bei einer Person, die nicht EWR- oder Schweizer Staatsangehörige ist, wird außerdem der Aufenthaltstitel benötigt.
    • Bei einer juristischen Person: genauer Firmenwortlaut, Geschäftsanschrift und Firmenbuchnummer, aktueller Auszug aus dem Firmenbuch (nicht älter als sechs Monate)
  • Der beantragte Umfang der Anerkennung, einschließlich der Angabe der erfassten Schulungen (Erstschulungen, allgemeiner Teil, besondere Teile, Gesamtschulungen, eingeschränkte Schulungen, Fortbildungsschulungen)
  • Bei einer natürlichen Person: ein aktueller Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate) der SchulungsveranstalterInnen; bei einer juristischen Person: ein aktueller Auszug aus dem Strafregister, von jenen Personen, denen ein maßgeblicher Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte zusteht.
  • Bei einer natürlichen Person: eine Erklärung darüber, dass keine Gewerbeausschlussgründe vorliegen; bei einer juristischen Person: eine Erklärung darüber, dass keine Gewerbeausschlussgründe vorliegen, von jenen Personen, denen ein maßgeblicher Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte zusteht: 18 KB RTF
  • Angaben und Nachweise zu den Qualifikationen der SchulungsveranstalterInnen
  • Namen, Geburtsdaten, Anschriften der Zeichnungsberechtigten für die Ausstellung der Bescheinigung über die Gefahrgutbeauftragtenschulung
  • Namen, Geburtsdaten, Anschriften und die jeweiligen Sachgebiete des Lehrpersonals
  • Angaben und Nachweise zu den Qualifikationen des Lehrpersonals
  • Anschrift der Schulungsräumlichkeit
  • Nachweise, dass die Schulungsräumlichkeit den Anforderungen des § 9 Abs. 1 Gefahrgutbeförderungsverordnung entspricht
  • Detailliertes Schulungsprogramm samt Lehrplänen und Zeitplänen für alle beantragten Schulungsarten
  • Angaben zur Schulung der Berichtserstellung gemäß § 11 Abs. 8 Gefahrgutbeförderungsgesetz
  • Aufstellung der Lehrmittel mit Angaben darüber, dass die Lehrmittel ausreichend verfügbar, geeignet und aktuell sind
  • Bedingungen für die Teilnahme an der Schulung und Prüfung, wie die Anzahl der TeilnehmerInnen und die Sprache

Hinweis: Zeugnisse, Bescheinigungen und sonstige Nachweise müssen dem Antrag nicht im Original angeschlossen werden. Eine Übermittlung in Kopie, per Fax oder elektronisch in gescannter Form ist ausreichend. Unterlagen können dem Antrag auch nachgereicht werden (per Post, per Fax, per E-Mail oder persönlich).

Kosten und Zahlung

Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen zirka 850 Euro (Bundesgebühren, Verwaltungsabgaben und Kommissionsgebühren). Die Zahlung kann über Erlagschein sowie vor Ort in bar oder per Bankomat erfolgen.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Online-Antrag: Anerkennung als SchulungsveranstalterIn zur Ausbildung von Gefahrgutbeauftragten

Zusätzliche Informationen

Rechtliche Grundlagen:

Homepage: Verkehrsorganisation Wien

Verantwortlich für diese Seite:
Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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