Aktion "Billigere Senkgruben" - Antrag

Allgemeine Informationen

Die Abwässer von Liegenschaften, die derzeit über keinen Kanalanschluss verfügen (Wohnhäuser, Betriebe, Kleingärten) können im Rahmen der Aktion "Billigere Senkgrube" kostengünstig entsorgt werden. Die Aktion bietet die Möglichkeit, den Senkgrubeninhalt zum Preis der jeweils aktuellen Abwassergebühr räumen zu lassen. Die Aktion gilt nicht für Abscheideranlagen.

Voraussetzungen

Die Teilnahme an der Aktion kann unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:

  • Die Senkgrube ist ganzjährig über eine befestigte Verkehrsfläche erreichbar.
  • Die Zu- und Abfahrt eines Räumfahrzeuges ist in Vorwärtsfahrt möglich.
  • Die Senkgrube ist nicht weiter als 30 Meter von der Grundgrenze entfernt.
  • Der tiefste Punkt der Senkgrube liegt nicht tiefer als fünf Meter unter dem Gelände, auf dem das Räumfahrzeug steht.
  • Die Zufahrt zur Senkgrube erfolgt nicht über Privatgrund Dritter.

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Wien Kanal
3., Modecenterstraße 14
Telefon: +43 1 4000-8030
E-Mail: post@wkn.wien.gv.at

Auskünfte zu Kosten und zur Verrechnung:
Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Telefon: +43 1 4000-30310

Erforderliche Unterlagen

Ausgefülltes Antragsformular oder formloser Antrag

Kosten und Zahlung

Die Abrechnung der Senkgrubenräumung erfolgt wie bei einem Kanalanschluss entsprechend dem Wasserverbrauch und der jeweils aktuellen Abwassergebühr. Die Verrechnung erfolgt damit unabhängig von der Anzahl der Räumungen und der Inhaltsmenge der Senkgruben.

Die Zahlung erfolgt nach Zustellung des Zahlscheines an die zuständige Buchhaltungsabteilung der MA 6.

Für die Gartenbewässerung kann eine Ermäßigung beantragt werden.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 7.

Formular

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Zusätzliche Informationen

Mit dem Antrag erklären sich die AntragstellerInnen mit den Nutzungsbedingungen einverstanden. Im Falle einer Anschlussverpflichtung an die öffentliche Kanalisation besteht kein Anrecht auf die Teilnahme an der Aktion. Im Falle eines Anschlusses an die öffentliche Wasserversorgung bilden die nach dem Wasserversorgungsgesetz als bezogen ermittelten Wassermengen die Grundlage für die Berechnung des Entgeltes für die Senkgrubenräumung.

Spezielle Geschäftsbedingungen Wien Kanal für die Räumung von Senkgruben und Abscheidern: 1 MB PDF

Rechtliche Grundlagen:

Homepage: Wiener Kanalisation

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Wien Kanal (WKN)
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