Herstellung eines Kanalanschlusses - Antrag

Allgemeine Informationen

Für die Herstellung eines Hauskanalanschlusses gelten die Bestimmungen der einschlägigen Normen und des Kanalanlagen und Einmündungsgebührengesetz.

Voraussetzungen

Vor Herstellung eines Kanalanschlusses muss festgestellt werden, z. B. im Kanalinformationssystem (KANIS), ob ein öffentlicher Kanal vorhanden ist.

Weiters muss festgestellt werden, z. B. im Kanalinformationssystem (KANIS), wo sich ein Abzweiger für die betroffene Liegenschaft befindet.

Wenn Aufgrabungsarbeiten im öffentlichen Raum erforderlich sind, muss eine Aufgrabungsbewilligung der Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) eingeholt werden.

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Wien Kanal
3., Modecenterstraße 14
Telefon: +43 1 4000-8030
E-Mail: post@wkn.wien.gv.at

Erforderliche Unterlagen

Zustimmung zur technischen Ausführung des Anschlusses an den öffentlichen Straßenkanal.

Kosten und Zahlung

Die einmalige Kanaleinmündungsgebühr wird von der Baupolizei (MA 37) vorgeschrieben. Die fortlaufende Abwassergebühr wird im Regelfall aufgrund des Wasserverbrauches verrechnet. Die Stadt Wien gewährt zur Vermeidung sozialer Härtefälle günstige Darlehen für die Herstellungkosten von baubehördlich vorgeschriebenen Kanalanschlüssen von Eigenheimen an das öffentliche Kanalnetz.

Nähere Auskunft dazu: Kanaldarlehen

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

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Zusätzliche Informationen

Es wird empfohlen, für die Errichtung eines Kanalanschlusses mehrere Angebote von befugten Baufirmen einzuholen. Nur so kann man objektiv vergleichen.

Spezielle Geschäftsbedingungen Wien Kanal für Einleitungen: 213 KB PDF

Rechtliche Grundlage: Kanalanlagen und Einmündungsgebührengesetz LGBl. 22/1955 vom 21.10.1955 idgF.

Homepage: Wiener Kanalisation

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