Herstellung eines Kanalanschlusses - Antrag
Allgemeine Informationen
Für die Herstellung eines Hauskanalanschlusses gelten die Bestimmungen der einschlägigen Normen und des Kanalanlagen und Einmündungsgebührengesetz.
Voraussetzungen
Vor Herstellung eines Kanalanschlusses muss festgestellt werden, z. B. im Kanalinformationssystem (KANIS), ob ein öffentlicher Kanal vorhanden ist.
Weiters muss festgestellt werden, z. B. im Kanalinformationssystem (KANIS), wo sich ein Abzweiger für die betroffene Liegenschaft befindet.
Wenn Aufgrabungsarbeiten im öffentlichen Raum erforderlich sind, muss eine Aufgrabungsbewilligung der Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) eingeholt werden.
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Wien Kanal
3., Modecenterstraße 14
Telefon: +43 1 4000-8030
E-Mail: post@wkn.wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
Zustimmung zur technischen Ausführung des Anschlusses an den öffentlichen Straßenkanal.
Kosten und Zahlung
Die einmalige Kanaleinmündungsgebühr wird von der Baupolizei (MA 37) vorgeschrieben. Die fortlaufende Abwassergebühr wird im Regelfall aufgrund des Wasserverbrauches verrechnet. Die Stadt Wien gewährt zur Vermeidung sozialer Härtefälle günstige Darlehen für die Herstellungkosten von baubehördlich vorgeschriebenen Kanalanschlüssen von Eigenheimen an das öffentliche Kanalnetz.
Nähere Auskunft dazu: Kanaldarlehen
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
- Antrag für einen Hauskanalanschluss:
- Informationsblatt:
Zusätzliche Informationen
Es wird empfohlen, für die Errichtung eines Kanalanschlusses mehrere Angebote von befugten Baufirmen einzuholen. Nur so kann man objektiv vergleichen.
Spezielle Geschäftsbedingungen Wien Kanal für Einleitungen: 213 KB PDF
Rechtliche Grundlage: Kanalanlagen und Einmündungsgebührengesetz LGBl. 22/1955 vom 21.10.1955 idgF.
Homepage: Wiener Kanalisation
Verantwortlich für diese Seite:Wien Kanal (WKN)
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