Bewilligung von Schiffsführerschulen - Antrag

Voraussetzungen

  • EWR-Staatsbürgerschaft und Vollendung des 24. Lebensjahres (bei juristischen Personen: Mehrheit der GesellschafterInnen)
  • Persönliche Verlässlichkeit
  • Standort im Inland
  • In der Bezeichnung der Schiffsführerschule muss der Name der InhaberInnen enthalten sein
  • Lehrpersonal, das über einen Befähigungsausweis entsprechend der vorgesehenen Ausbildung verfügt
  • Mindestens ein für Schulungszwecke gewidmetes Fahrzeug
  • Eine für Schulungszwecke gewidmete Schifffahrtsanlage

Erforderliche Unterlagen

  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Auszug aus dem Strafregister
  • Befähigungsausweise des Lehrpersonals
  • Zulassung der Fahrzeuge (Die Fahrzeuge müssen für Schulungszwecke gewidmet sein, wenn sie zur Schulung verwendet werden.)
  • Bescheid der Schifffahrtsanlage (Die Schifffahrtsanlage muss für Schulungszwecke gewidmet sein.)

Zuständige Stelle

Landeshauptmann von Wien
Wasserrecht (MA 58)
1., Volksgartenstraße 3, 2. und 3. Stock
Telefon: +43 1 4000-96815
E-Mail: post@ma58.wien.gv.at

Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr (mündliche Anbringen)
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr (telefonische Anfragen)

Kosten und Zahlung

Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:

  • 14,30 Euro Gebühr für den Antrag
  • 77 Euro Gebühr für die Bescheinigung
  • 130 Euro Bundesverwaltungsabgabe

Termine und Fristen

Die Anträge können jederzeit gestellt werden.

Formular

Online-Antrag: Bewilligung von Schiffsführerschulen

Weiterführende Informationen

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