Bewilligung von Schiffsführerschulen - Antrag
Voraussetzungen
- EWR-Staatsbürgerschaft und Vollendung des 24. Lebensjahres (bei juristischen Personen: Mehrheit der GesellschafterInnen)
- Persönliche Verlässlichkeit
- Standort im Inland
- In der Bezeichnung der Schiffsführerschule muss der Name der InhaberInnen enthalten sein
- Lehrpersonal, das über einen Befähigungsausweis entsprechend der vorgesehenen Ausbildung verfügt
- Mindestens ein für Schulungszwecke gewidmetes Fahrzeug
- Eine für Schulungszwecke gewidmete Schifffahrtsanlage
Erforderliche Unterlagen
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Auszug aus dem Strafregister
- Befähigungsausweise des Lehrpersonals
- Zulassung der Fahrzeuge (Die Fahrzeuge müssen für Schulungszwecke gewidmet sein, wenn sie zur Schulung verwendet werden.)
- Bescheid der Schifffahrtsanlage (Die Schifffahrtsanlage muss für Schulungszwecke gewidmet sein.)
Zuständige Stelle
Landeshauptmann von Wien
Wasserrecht (MA 58)
1., Volksgartenstraße 3, 2. und 3. Stock
Telefon: +43 1 4000-96815
E-Mail: post@ma58.wien.gv.at
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr (mündliche Anbringen)
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr (telefonische Anfragen)
Kosten und Zahlung
Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:
- 14,30 Euro Gebühr für den Antrag
- 77 Euro Gebühr für die Bescheinigung
- 130 Euro Bundesverwaltungsabgabe
Termine und Fristen
Die Anträge können jederzeit gestellt werden.
Formular
Online-Antrag: Bewilligung von Schiffsführerschulen
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:Wasserrecht (Magistratsabteilung 58)
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