Bewilligung von Wassersportveranstaltungen auf der Alten oder Neuen Donau - Antrag
Voraussetzungen
Voraussetzung ist die Planung einer Wassersportveranstaltung auf der Alten oder Neuen Donau. Die Wasserrechtsabteilung ist nur für die Alte und Neue Donau zuständig. Veranstaltungen auf sogenannten Wasserstraßen (wie Donau, Donaukanal) bewilligt das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie als oberste Schifffahrtsbehörde.
Erforderliche Unterlagen
Der ausführliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Angaben der OrganisatorInnen der Veranstaltung mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Gegebenenfalls Name der Veranstaltung
- Veranstaltungsdatum (eventuell mit Ersatztermin) mit Angabe der Uhrzeit und Dauer
- Veranstaltungsort
- Details zu den Booten (wie viele maximal, welche Größe, Länge mal Breite, mit wie viel Personen maximal besetzt)
- Beschreibung der Regattastrecke (Länge, wie erfolgt Bojenkennzeichnung)
- Angaben zum Startort (Ort; vom Wasser oder Land aus)
- Rennleitung und Organisator (Name)
- Rennaufsicht (Wasserrettung, Arbeiter-Samariter-Bund oder andere)
- Anzahl der Motorboote, Elektroboote oder Ruderboote für Rettungszwecke
Zuständige Stelle
Wasserrecht (MA 58)
1., Volksgartenstraße 3, 2. und 3. Stock
Telefon: +43 1 4000-96815
E-Mail: post@ma58.wien.gv.at
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr (mündliche Anbringen)
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr (telefonische Anfragen)
Kosten und Zahlung
Für jeden Antrag muss eine Gebühr von 14,30 Euro bezahlt werden. Die weiteren Gebühren und Abgaben müssen für jedes Verfahren individuell berechnet werden (Rechtsgrundlagen sind das Gebührengesetz, die Bundesverwaltungsabgabenverordnung sowie die Verordnung der Wiener Landesregierung über Verwaltungsabgaben und Kommissionsgebühren).
Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden.
Termine und Fristen
Der Antrag muss spätestens acht Wochen vor Notwendigkeit der Genehmigung gestellt werden, da ein ausführliches Ermittlungsverfahren durchgeführt werden muss. In dem Ermittlungsverfahren werden die Beeinträchtigung der Jagd und Fischerei durch Lärm, die Verunreinigung des Gewässers und die Wahrung der Interessen des Naturschutzes geprüft.
Beachten
Auflagen Neue Donau:
Die Wassersportveranstaltung darf nur bei Wasserständen von unter 540 Zentimetern (gemessen am Pegel Korneuburg) durchgeführt werden. Wird diese Grenze überschritten, muss die Veranstaltung abgebrochen werden.
Auflagen Alte und Neue Donau (bei Verwendung eines Motorbootes):
- Die Motorboote dürfen nur die für die Regatta vorgesehene Strecke befahren.
- Die Strecke darf nur zu den vorgesehenen Veranstaltungszeiten befahren werden.
- Die Motorboote dürfen nur für die Auslegung und Einholung von Markierungsbojen, für die Regattaleitung sowie für Rettungszwecke benützt werden. Jede andere Benützung ist verboten.
- Bei den einzelnen Fahrten darf eine Geschwindigkeit von zehn Stundenkilometern nicht überschritten werden. Ausgenommen sind Fahrten während der Regatten mit dem Schiedsrichterboot und bei einer Rettungsaktion.
- Das Füllen und Entleeren der Treibstoffbehälter der Motorboote sowie das Schmieren und Reinigen der Motoren hat an Land zu erfolgen.
- Zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung muss beim Einsatz der Motorboote biologisch abbaubares Öl verwendet werden. Zweitaktmotoren dürfen ein Mischungsverhältnis von höchstens 1:100 (ein Teil Öl, 100 Teile Benzin) verwenden.
- Sollten während des Betriebes der Motorboote Mineralölprodukte ins Gewässer gelangen, muss diese Verunreinigung durch bereitzuhaltende Bindemittel beseitigt werden.
- Während der Durchführung der (Drachenboot-)Veranstaltung muss zur Ausübung der Fischerei ein Abstand von mindestens 30 Metern zu beiden Ufern eingehalten werden.
Bei allen Veranstaltungen:
- Ab Windstärke Beaufort fünf, gemessen an der Wasseroberfläche, müssen TeilnehmerInnen der Veranstaltung geeignete Rettungsmittel anlegen.
- Ab Windstärke Beaufort sieben, gemessen an der Wasseroberfläche, bei Gewitter oder schlechten Sichtverhältnissen muss die Veranstaltung unterbrochen werden.
Formular
Online-Antrag: Bewilligung von Wassersportveranstaltungen auf der Alten oder Neuen Donau
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:Wasserrecht (Magistratsabteilung 58)
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