Bewilligung zum Betrieb eines Tierspitales oder Tierschutzhauses - Antrag
Voraussetzungen
Keine
Erforderliche Unterlagen
Genaue Beschreibung der Räume und der tierärztlichen Einrichtungen (z. B. der Behandlungsräume, Operationsräume usw.)
Zuständige Stelle
Landeshauptmann von Wien
Wasserrecht (MA 58)
1., Volksgartenstraße 3, 2. und 3. Stock
Telefon: +43 1 4000-96815
E-Mail: post@ma58.wien.gv.at
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr (mündliche Anbringen)
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr (telefonische Anfragen)
Kosten und Zahlung
Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen je Antrag 14,30 Euro. Die weiteren Gebühren und Abgaben müssen für jedes Verfahren individuell berechnet werden (Rechtsgrundlagen sind das Gebührengesetz, die Bundesverwaltungsabgabenverordnung sowie die Verordnung der Wiener Landesregierung über Verwaltungsabgaben und Kommissionsgebühren).
Termine und Fristen
Die Anträge können jederzeit gestellt werden.
Formular
Online-Antrag: Bewilligung zum Betrieb eines Tierspitales oder Tierschutzhauses
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:Wasserrecht (Magistratsabteilung 58)
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