Rodungsbewilligung - Antrag

Voraussetzungen

Rodung ist die Verwendung von Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur. Sie ist zwar grundsätzlich verboten, kann jedoch befristet oder auf Dauer bewilligt werden, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Rodung einer Waldfläche oder Teilen davon besteht. Ein solches "besonderes öffentliches Interesse" kann unter anderem im Verkehrswesen, im Wasserbau, in der Energiewirtschaft, im Post- bzw. Fernmeldewesen, im Naturschutz oder im Siedlungswesen begründet sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:
  • Verzeichnis der an die Rodungsfläche angrenzenden GrundeigentümerInnen (einfach)
  • Auszug aus dem Grundbuch (nicht älter als 3 Monate, einfach)
  • Lageskizze, auf der die Rodungsfläche eindeutig erkennbar ist (vierfach)
  • Eventuell: Zustimmungserklärung der GrundeigentümerInnen, wenn die AntragsstellerInnen z. B. MieterInnen bzw. PächterInnen sind (einfach)

Zuständige Stelle

Wasserrecht (MA 58)
1., Volksgartenstraße 3, 2. und 3. Stock
Telefon: +43 1 4000-96815
E-Mail: post@ma58.wien.gv.at

Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr (mündliche Anbringen)
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr (telefonische Anfragen)

Kosten und Zahlung

  • 14,30 Euro für den Antrag
  • 3,90 Euro je Beilage (A3 Bogen)
  • 7,63 Euro Kommissionsgebühren je Amtsorgan und halber Stunde bei Verhandlung
  • 6,50 Euro Verwaltungsabgabe für die Erledigung
Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Keine

Beachten

  • Ausschlaggebend für die Notwendigkeit eines Rodungsverfahrens ist das Vorliegen von Wald. Sollten die Voraussetzungen für Wald nicht vorliegen, muss die Anwendung des Wiener Baumschutzgesetzes (Baumentfernung) geprüft werden.
  • Bei Erteilung einer Rodungsbewilligung muss ein Ausgleich des Verlustes an Waldflächen durch Vorschreibung einer Ersatzaufforstung angestrebt werden. Falls dies nicht möglich ist, kann ein Geldbetrag als Ersatz vorgeschrieben werden.

Rechtliche Grundlage: Forstgesetz

Formular

Antrag um Rodungsbewilligung:

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Weiterführende Informationen

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