Wiener Rebflächenverzeichnis - Meldepflicht

Voraussetzungen

Gemäß den Bestimmungen des Wiener Weinbaugesetzes 1995 müssen zur Führung des Wiener Rebflächenverzeichnisses von den Weinbautreibenden bzw. BewirtschafterInnen von in Wien liegenden Weingärten folgende Angaben verpflichtend bekanntgegeben werden:

  • Änderung in den Bewirtschaftungsverhältnissen
    • Rebflächenübernahme bzw. Rebflächenübergabe (betrifft alle im Rebflächenverzeichnis verzeichneten bepflanzten oder gerodeten Weingartengrundstücke)
    • Betriebsübernahme bzw. Betriebsübergabe
  • Rodung
  • Wiederbepflanzung. Hinweis: § 10 des Wiener Weinbaugesetzes 1995 enthält Regelungen über die Wiederbepflanzung von Weingärten und die Möglichkeiten der Ausübung des Wiederbepflanzungsrechtes.
  • Anlagen zum Anbau von als Unterlagsreben dienenden Mutterreben
  • Rebschulen

Details zu den Meldepflichten können dem amtlichen Meldungsbogen bzw. dem Wiener Weinbaugesetz 1995 entnommen werden.

Erforderliche Unterlagen

Amtlicher Meldungsbogen für die Bekanntgabe von Änderungen im Wiener Rebflächenverzeichnis

Zuständige Stelle

Wasserrecht (MA 58)
1., Volksgartenstraße 3, 2. und 3. Stock
Telefon-Kanzlei: +43 1 4000-96815
Telefon-ReferentInnen: +43 1 4000-96830, -96822
E-Mail: post@ma58.wien.gv.at

Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr (mündliche Anbringen)
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr (telefonische Anfragen)

Kosten und Zahlung

Keine

Termine und Fristen

  • Die Bekanntgabe einer Änderung in den Bewirtschaftungsverhältnissen muss binnen drei Monaten erfolgen.
  • Die Bekanntgabe einer Rodung muss binnen vier Wochen nach der Rodung erfolgen.
  • Die Bekanntgabe einer Wiederbepflanzung muss binnen vier Wochen nach erfolgter Auspflanzung erfolgen.
  • Die Bekanntgabe einer Anlage zum Anbau von als Unterlagsreben dienenden Mutterreben muss binnen vier Wochen erfolgen.
  • Die Bekanntgabe von Rebschulen muss binnen vier Wochen erfolgen.

Beachten

Rechtliche Grundlage: Wiener Weinbaugesetz 1995

Formular

Meldungsbogen für die Bekanntgabe von Änderungen im Wiener Rebflächenverzeichnis: 293 KB PDF

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Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Wasserrecht (Magistratsabteilung 58)
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