Veranstaltungen im Wiener Donaubereich - Anmeldung
Allgemeine Informationen
Veranstaltungen im Wiener Donaubereich müssen bei der Abteilung Wiener Gewässer angemeldet werden.
Über Durchführbarkeit, Ort und Termin der Veranstaltung entscheiden die GrundeigentümerpartnerInnen: die Donauhochwasserschutzkonkurrenz (vertreten durch die via-donau und die Abteilung Wiener Gewässer).
Voraussetzungen
Keine
Fristen und Termine
Die schriftliche Anmeldung der Veranstaltung muss mindestens acht Wochen (bei Anlagenerrichtung am oder im Wasser zwölf Wochen) vor dem geplanten Veranstaltungstermin erfolgen.
Bei Veranstaltungen mit größeren Aufbauten (Bühnen, Podeste, Zelte, Schaugeschäfte, besondere Einrichtungen wie Laser- bzw. Feuerwerkseffekte) muss mindestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin ein schriftlicher Antrag um Eignungsfeststellung an die Abteilung für Veranstaltungswesen (MA 36-V) gestellt werden.
Der Einzahlungsbeleg der Kaution - entsprechend den zu erwartenden Ausgaben - muss bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn der Abteilung Wiener Gewässer (MA 45) vorgelegt werden.
Zuständige Stelle
Wiener Gewässer (MA 45)
16., Wilhelminenstraße 93
Telefon: +43 1 4000-96519
Fax: +43 1 4000-99-96519
E-Mail: post@m45.magwien.gv.at
Amtsstunden: 7.30 bis 15.30 Uhr
Verfahrensablauf
Bei positiver Beurteilung des Veranstaltungskonzeptes verständigt die Abteilung Wiener Gewässer schriftlich die politischen MandatarInnen der betroffenen Bezirke, die Bundesdienststellen und alle Dienststellen, die von der Veranstaltung betroffen sind. Bei Großveranstaltungen findet eine Besprechung mit allen Betroffenen statt.
Den Betroffenen wird eine Einspruchsfrist eingeräumt.
Nach Ablauf der nicht in Anspruch genommenen Einspruchsfrist schließen die VeranstalterInnen mit der via-donau einen Grundbenützungsvertrag ab (Ausnahme: Bereich zwischen Brigittenauer Brücke und der Reichsbrücke: Abschluß eines Grundbenützungsvertrag mit der Abteilung Wiener Gewässer-Grundstücksangelegenheiten). Bei Größeren Veranstaltungen müssen die VeranstalterInnen neben der Grundbenützungsgebühr eine Kaution, entsprechend den zu erwartenden Ausgaben (Behebung von Schäden, Endreinigung usw.) bezahlen.
Erforderliche Unterlagen
Der schriftliche Antrag muss an die Abteilung Wiener Gewässer gerichtet werden und folgende Informationen enthalten:
- Beschreibung der Veranstaltung
- Beschreibung des geplanten Bereiches
- Termin
- Programmablauf
- Platzbedarf
- Beschreibung der Aufbauten (Bühnen, Zelte usw.)
- Anzahl der zu erwartenden BesucherInnen
- Beschreibung der erforderlichen Infrastruktur (Strom, Wasser, Entsorgung)
Antrag um Eignungsfeststellung: Bei Veranstaltungen mit größeren Aufbauten (Bühnen, Podeste, Zelte, Schaugeschäfte, besondere Einrichtungen wie Laser- bzw. Feuerwerkseffekte) muss ein schriftlicher Antrag um Eignungsfeststellung an die Abteilung für Veranstaltungswesen (MA 36-V) 20., Dresdner Straße 75 gestellt werden.
Eine persönliche Anmeldung der Veranstaltung ist Montag bis Freitag 8 bis 13 Uhr (ausgenommen von dieser Anmeldung sind: Sportveranstaltungen und Verkaufsausstellungen) bei der Abteilung für Veranstaltungswesens (MA 36-K) 20., Dresdner Straße 75 unter Mitnahme des Firmenbuches bzw. des Vereinsauszuges sowie den Meldezettel und den Lichtbildausweis der Zeichnungsberechtigten möglich.
Weitere notwendige Bewilligungen
- Anlagen am oder im Wasser (Hochwasserabflussbereich Neue Donau, Donau): Schriftlicher Antrag an die Wasserrechtsbehörde (MA 58)
- um wasserrechtliche bzw. schifffahrtsrechtliche Bewilligung
- um Ausnahmebewilligungen vom Fahrverbot: Das Befahren der linksufrigen Donauregulierungsanlagen mit Kraftfahrzeugen ist verboten - Ausnahmebewilligung bei begründetem Bedarf (Antrag: Angabe von Kennzeichen, Zulassungsbesitzerin bzw. Zulassungsbesitzer und Fahrzeugtype)
- Start von Heißluftballons, Einsatz von Hubschraubern oder Fallschirmspringern (Zielgebiet Donauinsel): Schriftlicher Antrag um Bewilligung bei der Abteilung für rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten (MA 64)
- Veranstaltung mit mehr als 30 TeilnehmerInnen: Einrichtung eines Erste-Hilfe-Dienstes
- Veranstaltung mit mehr als 500 TeilnehmerInnen: Einrichtung eines ärztlichen Dienstes (Arbeiter-Samariter-Bund)
- Verköstigung und Getränkeausschank: Gewerbeberechtigung zur Ausübung eines Gastgewerbes
- Wasseranschluss: Wiener Wasser (MA 31)
- Einfahrtserlaubnisse: Abteilung Wiener Gewässer (MA 45)
- Müllentsorgung: zirka 14 Tage vor der Veranstaltung schriftliche Bestellung von Müllgefäßen bei der Abfallbeseitigung. Tipp zur Müllvermeidung bei Großveranstaltungen: umweltfreundliche, spülmaschinenfeste Pfand-Kunststoffmehrwegbecher verwenden.
- Stromversorgung: Strombezugsvertrag mit Wienstrom abschließen. Bei der Errichtung einer Stromentnahmestelle an den vorhandenen Schleifenkästen muss ein konzessioniertes Elektrounternehmen beigezogen werden.
- Wiener Baumschutzgesetz beachten: Schutz von Bäumen, Sträuchern und Grünanlagen - keine Beschädigungen durch mechanische, chemische oder andere Einwirkungen.
Kosten und Zahlung
Steuern und Abgaben
- Vergnügungssteuer und Getränkesteuer
- Bewerbung der Veranstaltung (öffentliche Ankündigung einer Veranstaltung z. B. mit Plakaten und Flugzetteln usw.)
Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Zusätzliche Informationen
Verbotene Veranstaltungen (laut § 30 des Wiener Veranstaltungsgesetzes)
- Entgeltlicher Betrieb von Unterhaltungsspielapparaten, bei dem den BenützerInnen eine Vermögensgegenleistung in Aussicht gestellt wird
- Entgeltliche Wahrsagerei und Zukunftsdeutung
- Bettelmusizieren
- Hypnose oder Suggestion von Medien aus dem Kreis des Publikums
- Veranstaltungen auf der Neuen Donau, die ausschließlich die Benützung von Fahrzeugen bzw. Schwimmkörpern mit Maschinenantrieb vorsehen und nicht Aufsichts-, Rettungs- oder Hilfeleistungszwecken dienen. (§ 2 Z 4 und 10 der Seen- und Flussverkehrsordnung, BGBl. Nr. 42/1990)
Homepage: Wiener Gewässer
Wiener Gewässer (Magistratsabteilung 45)
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