Sammel- und Fangbewilligung nicht geschützter Tier- und Pflanzenarten - Antrag

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Voraussetzungen

Für das Sammeln (Fangen), Vorrätighalten oder Feilbieten von nicht geschützten, wildwachsenden Pflanzen oder Pflanzenteilen, nicht geschützten frei lebenden Tieren sowie von Entwicklungsformen oder Teilen derselben und für den Handel mit diesen Tier- und Pflanzenarten ist eine Bewilligung der Naturschutzbehörde erforderlich, wenn es in großen Mengen geschieht.

Die Bewilligung wird erteilt, wenn die Tätigkeit der Erhaltung der Art nicht abträglich ist und für die notwendige Schonung der Pflanzen oder Tiere vorgesorgt ist. In der Bewilligung werden insbesondere Umfang, Zeit, Ort, Art der Tätigkeit und Verwertungsart festgelegt.

Erforderliche Unterlagen

Dem schriftlichen Antrag müssen folgende Dokumente beigelegt werden:

  • Bezeichnung der von der Bewilligung betroffenen Pflanzen und Tiere
  • Angabe des Umfanges, der Zeit, des Ortes und der Art der Tätigkeit

Zuständige Stelle

Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22)
20., Dresdner Straße 45
Telefon: +43 1 4000-73440
Fax: +43 1 4000-99-73415
Fax international: +43 1 4000-7222
E-Mail: post@ma22.wien.gv.at

Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 15.30 bis 18 Uhr; persönliche Kontaktaufnahme jederzeit nach telefonischer Vereinbarung
Ausgenommen: an gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 7.30 bis 12 Uhr

Kosten und Zahlung

Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:

  • 14,30 Euro für den Antrag
  • 3,90 Euro für jeden Bogen Beilage
  • 6,50 Euro Verwaltungsabgabe
Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Der Antrag auf Bewilligung muss vor der Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden.

Die Sammel- und Fangbewilligung gilt höchstens für ein Jahr und ist nicht übertragbar. Erforderlichenfalls wird die Bewilligung kürzer als ein Jahr befristet und unter Vorschreibung von Auflagen erteilt.

Beachten

Rechtliche Grundlagen:

Formular

Online-Antrag: Sammel- und Fangbewilligung nicht geschützter Tier- und Pflanzenarten

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Wiener Umweltschutzabteilung (Magistratsabteilung 22)
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