Wiener Förderung für Erdgas-Taxis (CNG - Fahrzeuge) - Förderungsantrag
Voraussetzungen
Die Förderung ist eine gemeinsame Aktion der Stadt Wien und Wien Energie.
- Gefördert wird der Kauf von erdgasbetrieben, für den Straßenverkehr zugelassenen, Kraftfahrzeugen, die für den Taxibetrieb angemeldet werden. Die Fahrzeuge müssen neu gekauft sein (Erstzulassung; keine Förderung von Gebraucht-, oder Vorführfahrzeugen).
- Gefördert werden maximal zwei Fahrzeuge pro Taxiunternehmen im Förderzeitraum. Für weitere acht Fahrzeuge kann die "Förderung erdgasbetriebener Fahrzeuge" unter den dort gültigen Voraussetzungen beantragt werden.
- Im Förderzeitraum werden in Summe maximal 100 Taxis gefördert. Sind keine Fördermittel der CNG-Taxi-Förderung mehr verfügbar, kann die "Förderung erdgasbetriebener Fahrzeuge" unter den dort gültigen Voraussetzungen beantragt werden ("Vormerkliste").
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Auszahlung der Förderung. Im Zweifel entscheidet der Magistrat der Stadt Wien.
- Als Förderungswerbende kommen jene ZulassungsinhaberInnen in Frage, deren Fahrzeug behördlich in Wien zugelassen wurde.
- Der Antrag muss innerhalb der Förderungsfrist einlangen. Erforderlich sind - in zweifacher Ausfertigung - jedenfalls das ausgefüllte Antragsformular und die Angabe der persönlichen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, Kontonummer). Die Fördersumme wird nach erfolgter Zulassung des Fahrzeuges überwiesen. Als Nachweis muss die Kopie des Zulassungsscheines übermittelt werden.
- Vormerkliste: Die eingehenden Anträge werden auf einer Vormerkliste nach Eingangsdatum gereiht. Innerhalb von vier Werktagen nach Eingang des Antrages muss die Kopie des gültigen Kaufvertrages einlangen. Langt in diesem Zeitraum keine solche Kopie ein, gilt die Vormerkung als zurückgezogen. Die Fördersumme wird für fünf Monate ab Eingang der Kopie des Kaufvertrages reserviert. Wird innerhalb dieser fünf Monate keine Kopie des Zulassungsscheines übermittelt, so gilt die Reservierung als zurückgezogen. Die Kopie des Zulassungsscheines muss innerhalb der F6ouml;rderungsfrist einlangen.
Die FörderungswerberInnen erklären sich bereit, auf ihrem geförderten Fahrzeug einen Aufkleber ("ich fahre mit erdgas.") anzubringen und für den Zeitraum von zwei Jahren nach Erhalt der Förderung zu belassen. Den FahrzeugbesitzerInnen obliegt die laufende Kontrolle der Beklebung.
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag muss die Angabe der persönlichen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, Kontonummer) enthalten und mit dem Zulassungsschein (in Kopie) in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.
Zuständige Stelle
Der Antrag muss schriftlich oder persönlich eingereicht werden:
Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22)
20., Dresdner Straße 45
Telefon: +43 1 4000-73440
Fax: +43 1 4000-99-73415
E-Mail: post@ma22.wien.gv.at
Montag bis Mittwoch und Freitag in der Zeit von 8 bis 15 Uhr und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Nähere Infos unter:
Umwelt-Hotline: +43 1 4000-8022
Wien Energie-Hotline: +43 1 97700-38745
Kosten und Zahlung
Die Förderung erfolgt in Form einer einmaligen nicht rückzahlbaren Direktzahlung. Es gilt eine einheitliche Förderhöhe von 3.000 Euro pro Fahrzeug für Taxiunternehmen und wird auf das Konto der Zulassungsbesitzerin bzw. des Zulassungsbesitzers überwiesen (keine Barauszahlung!).
Der Antrag ist gebührenfrei.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 15.
Termine und Fristen
Die Förderung läuft von 1. Juni 2011 bis 31. Mai 2012. Antrag sowie Erstzulassung müssen innerhalb dieses Zeitrahmens getätigt werden. Anträge, die unvollständig sind oder später in der Förderstelle einlangen, werden nicht berücksichtigt.
Formular
Antragsformular:
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:Wiener Umweltschutzabteilung (Magistratsabteilung 22)
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