Wiener Förderung erdgasbetriebener Fahrzeuge (CNG - Fahrzeuge) - Förderungsantrag

Voraussetzungen

Die Förderung ist eine gemeinsame Aktion der Stadt Wien und Wien Energie.

  • Gefördert wird der Kauf von erdgasbetrieben, für den Straßenverkehr zugelassenen, Kraftfahrzeugen. Die Fahrzeuge müssen neu gekauft sein (Erstzulassung; keine Förderung von Gebraucht-, oder Vorführfahrzeugen).
  • Eine Umrüstung auf zusätzlichen Erdgasbetrieb wird mit 1.000 Euro gefördert, wenn das Fahrzeug nach Umrüstung nachweislich zumindest der Abgasnorm Euro 3 (gemäß Richtlinie 1999/96/EG, umgesetzt durch die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung) entspricht.
  • Über die Förderungswürdigkeit von Kauf oder Umrüstung von erdgasbetriebenen Off Road Fahrzeugen, Maschinen und Geräten wird im Einzelfall entschieden. Entsprechende Nachweise über Kauf oder Umrüstung und Verwendung der Motoren sind dem Antrag beizulegen.
  • Gefördert werden maximal 10 Fahrzeuge pro Person bzw. Unternehmen im Förderzeitraum. Die Förderung größerer Fahrzeugflotten bzw. förderungswürdige Sonderfälle (z. B. Eigenimporte, Zweitzulassung nach "Tageszulassung") sind nach Einzelprüfung möglich.
  • Im Falle einer Zweitzulassung nach "Tageszulassung" sind zusätzlich die Kopie des Typenscheins, eine formlose schriftliche Bestätigung der KFZ-VertragspartneInnen über den Kilometerstand zum Zeitpunkt des Kaufes sowie eine formlose schriftliche Bestätigung der KFZ-VertragspartnerInnen, dass das Fahrzeug zuvor nicht über diese oder eine vergleichbare Förderaktion für Erdgasfahrzeuge gefördert wurde.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Auszahlung der Förderung. Im Zweifel entscheidet der Magistrat der Stadt Wien.
  • Als Förderungswerbende kommen jene ZulassungsinhaberInnen in Frage, deren Fahrzeug behördlich in Wien zugelassen wurde.

Die FörderungswerberInnen erklären sich bereit, auf ihrem geförderten Fahrzeug einen Aufkleber ("ich fahre mit erdgas.") anzubringen und für den Zeitraum von zwei Jahren nach Erhalt der Förderung zu belassen. Den FahrzeugbesitzerInnen obliegt die laufende Kontrolle der Beklebung.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag muss die Angabe der persönlichen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, Kontonummer) enthalten und mit dem Zulassungsschein (in Kopie) in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.

Zuständige Stelle

Der Antrag muss schriftlich oder persönlich eingereicht werden:
Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22)
20., Dresdner Straße 45
Telefon: +43 1 4000-73440
Fax: +43 1 4000-99-73415
E-Mail: post@ma22.wien.gv.at

Montag bis Mittwoch und Freitag in der Zeit von 8 bis 15 Uhr und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr

Nähere Infos unter:
Umwelt-Hotline: +43 1 4000-8022
Wien Energie-Hotline: +43 1 97700-38745

Kosten und Zahlung

Die Förderung erfolgt in Form einer einmaligen nicht rückzahlbaren Direktzahlung. Es gilt eine einheitliche Förderhöhe von 1.000 Euro pro Fahrzeug für Privatkunden und Gewerbekunden und wird auf das Konto der Zulassungsbesitzerin bzw. des Zulassungsbesitzers überwiesen (keine Barauszahlung!).

Der Antrag ist gebührenfrei.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 15.

Termine und Fristen

Die Förderung läuft von 1. Juni 2011 bis 31. Mai 2012. Erstzulassung bzw. Umrüstung sowie der Antrag müssen innerhalb dieses Zeitrahmens getätigt werden. Anträge, die unvollständig sind oder später in der Förderstelle einlangen, werden nicht berücksichtigt.

Beachten

Der schriftliche Antrag muss folgende Daten enthalten: 8 KB PDF

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Wiener Umweltschutzabteilung (Magistratsabteilung 22)
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