Umgründung im Zusammenhang mit Abfallsammlung und/oder Abfallbehandlung - Meldung
Voraussetzungen
Bei einer Umgründung (Verschmelzung, Umwandlung, Einbringung, Zusammenschluss, Realteilung oder Spaltung) muss die Rechtsnachfolgerin bzw. der Rechtsnachfolger diese dem zuständigen Landeshauptmann innerhalb von drei Monaten nach der Eintragung in das Firmenbuch melden. Der Meldung müssen entsprechende Nachweise beigelegt werden.
- Voraussetzung für die Meldeverpflichtung ist die Sammlung und/oder Behandlung von nicht gefährlichen bzw. gefährlichen Abfällen mit aufrechter Berechtigung (Bescheid über die schriftliche Kenntnisnahme gemäß § 24 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 - AWG 2002 bzw. Erlaubnis gemäß § 25 AWG 2002).
- Die Verpflichtung entsteht bei Umgründung der berechtigten Gesellschaft (des protokollierten Einzelunternehmens) im Sinn des Umgründungssteuergesetzes (UmgrStG), BGBl. Nr. 699/1991, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 194/1999 (Verschmelzung, Umwandlung, Einbringung, Zusammenschluss, Realteilung, Spaltung).
- Die Verpflichtung trifft die RechtsnachfolgerInnen, die im Firmenbuch eingetragen sind, das heisst, die aus der Umgründung hervorgehende Gesellschaft bzw. Person.
- Die Meldung muss innerhalb von drei Monaten nach Durchführung der Umgründung im Firmenbuch (Eintragung der Rechtsnachfolge) eingebracht werden.
Erforderliche Unterlagen
- Dokumentation der Umgründung (insbesondere Umgründungsverträge, Firmenbuch- bzw. Vereinsregisterauszüge). Hinweis: Im elektronischen Formular ist die Beifügung von Umgründungsdokumenten zwingend erforderlich!
- Bei Vertretung: Vollmacht
Zuständige Stelle
Landeshauptmann von Wien
Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22)
20., Dresdner Straße 45
Telefon: +43 1 4000-73440
Fax: +43 1 4000-99-73415
Fax international: +43 1 4000-7222
E-Mail: post@ma22.wien.gv.at
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 15.30 bis 18 Uhr; persönliche Kontaktaufnahme jederzeit nach telefonischer Vereinbarung
Ausgenommen: an gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 7.30 bis 12 Uhr
Kosten und Zahlung
Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:
- 14,30 Euro Eingabegebühr nach dem Gebührengesetz 1957
- 3,90 Euro pro Bogen einer Beilage (maximal 21,80 Euro)
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Termine und Fristen
Die Meldung muss innerhalb von drei Monaten nach der Durchführung der Umgründung im Firmenbuch (Eintragung der Rechtsnachfolge) eingebracht werden. Dieselbe Frist gilt für einen allenfalls zusätzlich erforderlichen Antrag auf Erteilung einer neuen Erlaubnis gemäß § 25 bzw. § 26 AWG 2002.
Beachten
Ergänzende Anträge:
Bei folgenden mit der Umgründung verbundenen Änderungen muss ein neuer Antrag gemäß § 25 (Sammlung und/oder Behandlung von gefährlichen Abfällen) bzw. ein neuer Antrag gemäß § 26 AWG 2002 gestellt werden:
- Änderung des Erlaubnisumfangs der Sammlung und/oder Behandlung von Abfällen
- Neue abfallrechtliche Verantwortliche (ErlaubnisinhaberIn, abfallrechtliche GeschäftsführerIn) bzw. Änderung ihres Aufgabenbereichs
Der neue Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach der Durchführung der Umgründung im Firmenbuch gestellt werden. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung in diesen Verfahren darf die Tätigkeit im Umfang der bisherigen Berechtigung ausgeübt werden.
In Verfahren gemäß § 25 bzw. § 26 AWG 2002 fallen weitere Kosten an.
Rechtliche Grundlage: § 27 Abs. 1 AWG 2002
Formular
Online-Meldung: Umgründungen im Zusammenhang mit Abfallsammlung und/oder Abfallbehandlung
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:Wiener Umweltschutzabteilung (Magistratsabteilung 22)
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