Berechtigungsumfang zur Abfallsammlung und/oder Abfallbehandlung - Feststellungsantrag
Voraussetzungen
Wer eine Berechtigung zur Sammlung und Behandlung von Abfällen hat, kann einen Feststellungsbescheid über den Umfang dieser Berechtigung beantragen, wenn begründete Zweifel darüber bestehen.
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Feststellung des Umfangs der Berechtigung muss folgende Angaben bzw. Nachweise enthalten:
- Genaue Angaben zur bestehenden Berechtigung (z. B. Geschäftszahl des Bescheides und Bescheiddatum)
- Im Antrag muss angegeben werden, worin die begründeten Zweifel bestehen.
Bei Vertretung im Verfahren durch eine Person, die nicht zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugt ist (diese kann sich auf die erteilte Vollmacht berufen), muss eine Vollmacht vorgelegt werden.
Zuständige Stelle
Landeshauptmann von Wien
Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22)
20., Dresdner Straße 45
Telefon: +43 1 4000-73440
Fax: +43 1 4000-99-73415
Fax international: +43 1 4000-7222
E-Mail: post@ma22.wien.gv.at
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 15.30 bis 18 Uhr; persönliche Kontaktaufnahme jederzeit nach telefonischer Vereinbarung
Ausgenommen: an gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 7.30 bis 12 Uhr
Kosten und Zahlung
Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:
- 14,30 Euro Eingabegebühr nach dem Gebührengesetz 1957
- 3,90 Euro pro Bogen Beilagen
- 6,50 Euro Bundeserwaltungsabgabe
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Termine und Fristen
Keine
Beachten
Rechtliche Grundlage: § 6 Abs. 7 Z 1 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 - AWG 2002
Formular
Online-Feststellungsantrag: Berechtigungsumfang zur Abfallsammlung und/oder Abfallbehandlung
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:Wiener Umweltschutzabteilung (Magistratsabteilung 22)
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