Veranstaltungen in Parkanlagen - Anmeldung

Allgemeine Informationen

Veranstaltungen auf öffentlichen Grünflächen müssen angemeldet werden.

Voraussetzungen

Durchführung von

  • Veranstaltungen
  • Feste
  • Musikveranstaltungen
  • usw.

Veranstaltungen dürfen den Erholungswert der Parkanlage nicht beeinträchtigen.

Für die Abhaltung der Veranstaltung können noch Genehmigungen der Abteilung für Technische Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen (MA 36) - Dezernat V (Eignungsfeststellung) und des Marktamtes (MA 59) erforderlich sein.

Fristen und Termine

Die schriftliche Anmeldung der Veranstaltung muss mindestens vier Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin erfolgen.

Zuständige Stelle

Wiener Stadtgärten (MA 42)
AnsprechpartnerInnen in der Abteilung Wiener Stadtgärten:

Gartentelefon: +43 1 4000-8042
E-Mail: post@ma42.wien.gv.at

Erforderliche Unterlagen

Dem ausgefüllten Antrag müssen keine gesonderten Dokumente beigelegt werden.

Kosten und Zahlung

  • Die privatrechtliche Genehmigung durch die Abteilung Wiener Stadtgärten ist gebührenfrei, soweit es sich um sozial bzw. caritative Veranstaltungen oder Kinder- bzw. Jugend-, Bildungs-, Kultur-, Natur- bzw. Umweltschutz- oder wienwerbewirksame Veranstaltungen handelt. Kommerzielle oder politische Veranstaltungen sind seitens der Abteilung Wiener Stadtgärten gebührenpflichtig.
  • Allfällige behördliche Genehmigungen sind gebührenpflichtig: Eventcenter.
Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Erledigungsdauer

Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden.

Formular

Anmeldung der Veranstaltung:

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Zusätzliche Informationen

Homepage: Die Wiener Stadtgärten

Verantwortlich für diese Seite:
Wiener Stadtgärten (Magistratsabteilung 42)
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