Veranstaltungen in Parkanlagen - Anmeldung
Allgemeine Informationen
Veranstaltungen auf öffentlichen Grünflächen müssen angemeldet werden.
Voraussetzungen
Durchführung von
- Veranstaltungen
- Feste
- Musikveranstaltungen
- usw.
Veranstaltungen dürfen den Erholungswert der Parkanlage nicht beeinträchtigen.
Für die Abhaltung der Veranstaltung können noch Genehmigungen der Abteilung für Technische Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen (MA 36) - Dezernat V (Eignungsfeststellung) und des Marktamtes (MA 59) erforderlich sein.
Veranstaltungen in Landschaftschutz- oder Naturschutzgebieten bzw. im Bereich von Naturdenkmälern und geschützten Biotopen sind bei der Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) genehmigungspflichtig.
Fristen und Termine
Die schriftliche Anmeldung der Veranstaltung muss mindestens vier Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin erfolgen.
Zuständige Stelle
Wiener Stadtgärten (MA 42)
3., Johannesgasse 35
Gartentelefon: +43 1 4000-8042
Fax: +43 1 4000-42089
E-Mail: post@ma42.wien.gv.at
AnsprechpartnerInnen der Wiener Stadtgärten:
- Gartenbezirk 1 (Bezirke 1, 3 bis 9, auch Friedhof St. Marx) im Schweizergarten
- Gartenbezirk 2 (Bezirke 2 und 20) im Prater
- Gartenbezirk 3 (Bezirke 10 und 11) im Kurpark Oberlaa
- Gartenbezirk 4 (Bezirke 12, 13, 23) in Speising
- Gartenbezirk 5 (Bezirke 14 bis 17) im Kongresspark
- Gartenbezirk 6 (Bezirke 18 und 19) im Währinger Park
- Gartenbezirk 7 (Bezirke 21 und 22) im Donaupark
Erforderliche Unterlagen
Dem ausgefüllten Antrag müssen keine gesonderten Dokumente beigelegt werden.
Kosten und Zahlung
- Die privatrechtliche Genehmigung durch die Abteilung Wiener Stadtgärten ist gebührenfrei, soweit es sich um sozial bzw. caritative Veranstaltungen oder Kinder- bzw. Jugend-, Bildungs-, Kultur-, Natur- bzw. Umweltschutz- oder wienwerbewirksame Veranstaltungen handelt. Kommerzielle oder politische Veranstaltungen sind seitens der Abteilung Wiener Stadtgärten gebührenpflichtig.
- Allfällige behördliche Genehmigungen sind gebührenpflichtig: Eventcenter.
Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Erledigungsdauer
Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden.
Formular
Anmeldung der Veranstaltung:
Zusätzliche Informationen
- Veranstaltungsorte in Parkanlagen
- "Natürlich weniger Mist"
- Richtlinien über die Ökologisierung von Veranstaltungen: 121 KB PDF
Homepage: Die Wiener Stadtgärten
Verantwortlich für diese Seite:Wiener Stadtgärten (Magistratsabteilung 42)
Kontaktformular
