Innenhof- und Vertikalbegrünung - Förderungsantrag

Allgemeine Informationen

Die Wiener Stadtgärten fördern zur Hebung der Lebensqualität die Begrünung von Innenhöfen (auch Vertikalbegrünung) nach Maßgabe der dafür im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel.

Voraussetzungen

Die Förderung der Innenhof- und Vertikalbegrünung kann gewährt werden, wenn

  • die Wiener Stadtgärten den Innenhof besichtigt haben,
  • die Einverständniserklärung der Hausinhabung vorliegt,
  • die Liegenschaft im verbauten Gebiet liegt und die Widmung "g" geschlossene Bauweise trägt und
  • das Gebäude nicht im Eigentum von Rechtsträger steht.

Fristen und Termine

Die Auszahlung der Förderbeiträge erfolgt nach Beendigung der Begrünungsmaßnahme und wird nur ein Mal pro Objekt gewährt.

Zuständige Stelle

Wiener Stadtgärten (MA 42)
3., Johannesgasse 35
Gartentelefon: +43 1 4000-8042
Fax: +43 1 4000-42089
E-Mail: post@ma42.wien.gv.at

Verfahrensablauf

  • Die FörderungswerberInnen werden von der Entscheidung (Förderzusage) schriftlich verständigt.
  • Die FörderungswerberInnen beauftragen Gartenbauunternehmen für gärtnerische Arbeiten und Lieferungen. Die Beauftragung von Gartenbauunternehmen mit Innehofbegrünung (bzw. Vertikalbegrünung) darf erst nach der Förderzusage erfolgen.
  • Die FörderungswerberInnen bezahlen die Rechnungen und reichen diese mit Zahlungsbestätigungen zur Refundierung bei den Wiener Stadtgärten ein. Der fertig begrünte Innenhof (die Vertikalbegrünung) wird von den Wiener Stadtgärten besichtigt.
  • Die Förderung wird von den Wiener Stadtgärten den FörderungswerberInnen auf das genannte Konto überwiesen.
  • Der begrünter Innenhof (die Vertikalbegrünung) muss allen anderen HausbewohnerInnen zugänglich sein und mindestens fünf Jahre erhalten bleiben.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag auf Förderung müssen drei Kostenvoranschläge über Begrünungsmaßnahmen, inklusive Einverständniserklärung der Hausinhabung beigelegt werden.

Kosten und Zahlung

Im Zuge der Förderung werden die Kosten für die Begrünung bis zu einer Höhe von maximal 2.200 Euro übernommen. Bei Arbeitsdurchführung in Eigenregie werden 100 Prozent (der Materialkosten) gefördert; bei Arbeitsdurchführungen durch private Gartenbauunternehmen sind es 75 Prozent, bei Begrünung mit Trögen 50 Prozent.

Erledigungsdauer

Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden.

Formular

Vereinbarung über die Förderung der Hof-/Vertikalbegrünung:

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Zusätzliche Informationen

Weitere Auskünfte zur Stadterneuerung bei der Wiener Gebietsbetreuung.

Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Homepage: Die Wiener Stadtgärten

Verantwortlich für diese Seite:
Wiener Stadtgärten (Magistratsabteilung 42)
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