Dachbegrünung - Förderungsantrag

Allgemeine Informationen

Die Wiener Stadtgärten fördern zur Hebung der Lebensqualität die Begrünung von Dächern nach Maßgabe der dafür im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel.

Voraussetzungen

Die Förderung der Dachbegrünung kann nur gewährt werden, wenn

  • die vorgesehene Dachbegrünung nicht dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan, der Bauphysik, dem Stadtbild oder technisch bzw. statischen Gründen widerspricht; grundsätzlich muss eine Baubewilligung vorgelegt werden
  • diese Fördermaßnahme nicht zur Gänze oder zum Teil von einer Förderung der EU, des Bundes oder Landes bereits aus einem anderen Titel erfasst ist
  • das Gebäude nicht im Eigentum von öffentlichen Rechtsträger (z. B. Wiener Wohnen) steht.

Fristen und Termine

Die Auszahlung der Förderbeiträge erfolgt nach Beendigung der Dachbegrünungsmaßnahme und wird nur ein Mal pro Objekt gewährt.

Zuständige Stelle

Wiener Stadtgärten (MA 42)
3., Johannesgasse 35
Gartentelefon: +43 1 4000-8042
Fax: +43 1 4000-42089
E-Mail: post@ma42.wien.gv.at

Verfahrensablauf

  • Die FörderungswerberInnen werden von der Entscheidung (Förderzusage) schriftlich verständigt.
  • Die FörderungswerberInnen beauftragen Gartenbauunternehmen mit Dachbegrünungsarbeiten und Lieferungen im Sinne der ÖNORM L 1131 (diese ist bei Austrian Standards plus Ges.m.b.H. erhältlich). Die Beauftragung von Gartenbauunternehmen mit Dachbegrünung (bzw. Vertikalbegrünung) darf erst nach der Förderzusage erfolgen.
  • Die FörderungswerberInnen bezahlen die Rechnungen und reichen diese mit Zahlungsbestätigungen zur Refundierung bei den Wiener Stadtgärten ein. In diesen Dokumenten muss die durchwurzelbare Aufbaudicke im Sinne der ÖNORM L 1131 ersichtlich sein. Das fertig begrünte Dach wird von den Wiener Stadtgärten besichtigt.
  • Die Förderung wird von den Wiener Stadtgärten den FörderungswerberInnen auf das genannte Konto überwiesen.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag auf Förderung muss ein Kostenvoranschlag über Dachbegrünungsmaßnahmen, eine Einverständniserklärung der Hausinhabung sowie die Baubewilligung beigelegt werden.

Kosten und Zahlung

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe (Zentimeter) der durchwurzelbaren Aufbaudicke der neu begrünten Dachfläche und liegt zwischen 8 und 25 Euro pro Quadratmeter, beträgt jedoch maximal 2.200 Euro.

Erledigungsdauer

Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden.

Formular

Vereinbarung über die Förderung der Dachbegrünung:

PDF-Betrachter herunterladen

Zusätzliche Informationen

Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Weitere Auskünfte zur Stadterneuerung bei der Wiener Gebietsbetreuung und dem Verband für Bauwerksbegrünung.

Homepage: Die Wiener Stadtgärten

Verantwortlich für diese Seite:
Wiener Stadtgärten (Magistratsabteilung 42)
Kontaktformular