Zulassung zur Externistenprüfung zum nachträglichen positiven Abschluss von Schulstufen - Antrag
Allgemeine Informationen
Nachholen von Schulstufen einer bestimmten Schulform. Dieser Typus von Externistenprüfungen wird vor allem gewählt, wenn ein Nachweis über die 9. bzw. 10. Schulstufe erbracht werden muss und man z. B. nur einen Schulbesuch bis zur 8. bzw. 9. Schulstufe besitzt (z. B. zur Erfüllung von Aufnahmebedingungen in weiterführenden Schulen).
Voraussetzungen
Diese Form darf nicht verwechselt werden mit der schulstufenweisen Ablegung von Prüfungen auf Grund einer Abmeldung von Schulpflichtigen zum häuslichen Unterricht oder zum Besuch einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht.
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Stadtschulrat für Wien
Referat für Externistenangelegenheiten
1., Wipplingerstraße 28
Telefon: +43 1 52525-77851, -77852, -77853, -77855
E-Mail: externisten@ssr-wien.gv.at
Parteienverkehr: Montag von 13 bis 15 Uhr, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.30 bis 12 Uhr
Eine persönliche Kontaktaufnahme mit dem Referat für Externisten zur Information und Beratung vor Abgabe des Antrages um Zulassung wird empfohlen.
Verfahrensablauf
Nach Eintreffen des Antrages im Referat für Externisten erhält man eine Anmeldebestätigung für die zuständige Prüfungskommission. Das Zulassungsdekret wird per RSb-Brief übermittelt. Erst nach Eintreffen des Zulassungsdekretes kann man sich in der Prüfungskommission für einen Prüfungstermin anmelden. Zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung darf der Anmeldeschluss noch nicht abgelaufen sein.
Erforderliche Unterlagen
Eine persönliche Kontaktnahme mit dem Referat für Externisten zur Information über die notwendigen Unterlagen wird empfohlen.
Kosten und Zahlung
- Jeder Antrag um Zulassung muss mit einer fixen Gebühr von 14,30 Euro vergebührt werden.
- Für die jeweils erforderlichen Beilagen muss eine fixe Gebühr von je 3,90 Euro bezahlt werden.
Die Gebühren können im Referat für Externisten bar oder mittels Bankomat- oder Kreditkarte bezahlt werden.
Erledigungsdauer
Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Zusätzliche Informationen
Homepage: Stadtschulrat für Wien
Stadtschulrat für Wien
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