Stadtteilkultur und Interkulturalität - Förderungsantrag

Allgemeine Informationen

Wien ist eine mitteleuropäische Metropole am Schnittpunkt von Ost und West, von Nord und Süd, in der zahlreiche Menschen aus vielen Ländern eine Heimat gefunden haben. Eine Weltstadt, in der kulturelle Vielfalt und Internationalität einen hohen Stellenwert haben. Nicht nur die renommierten Kulturhäuser, sondern auch die Aktivitäten in den einzelnen Bezirken verleihen dieser Stadt das unvergleichliche Flair, deshalb legt die Kulturabteilung Wert darauf, Veranstaltungen in allen Stadtteilen zu unterstützen.

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz in Wien.
  • Die eingereichten Projekte müssen Wien-Bezug haben.
  • Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
  • Für Höhe und Umfang der Förderung ist die budgetäre Situation maßgebend.
  • Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln ist die fristgerechte und ordnungsgemäße Vorlage vorangegangener Förderabrechnungen.

Kriterien für Wissenschafts- und Kunstförderung

Fristen und Termine

Es kann laufend eingereicht werden. Um eine effiziente Bearbeitung zu gewährleisten, sollte der Subventionsantrag spätestens sechs Wochen vor der Durchführung der Veranstaltung eingereicht werden.

Einreichung für Jahresförderungen: bis spätestens 31. März des Jahres

Zuständige Stelle

Kulturabteilung (MA 7)
Stadtteilkultur und Interkulturalität
8., Friedrich-Schmidt-Platz 5, 1. Stock

Referatsleiter: Dr. Haydar Sari
Telefon: +43 1 4000-84776
Fax: +43 1 4000-99-8007
E-Mail: haydar.sari@wien.gv.at
Referentin: Bianca Berthold
Telefon: +43 1 4000-84766
Fax: + 43 1 4000-99-8007
E-Mail: bianca.berthold@wien.gv.at
Sekretariat: Petra Hammerl
Telefon: +43 1 4000-84792
Fax: +43 1 4000-99-84792
E-Mail: petra.hammerl@wien.gv.at
Sekretariat: Martina Burian
Telefon: +43 1 4000-84767
Fax: +43 1 4000-99-8007
E-Mail: martina.burian@wien.gv.at
Sekretariat: Nadine Michels
Telefon: +43 1 4000-84765
Fax: + 43 1 4000-99-8007
E-Mail: nadine.michels@wien.gv.at

Erforderliche Unterlagen

  • Die Einreichdokumente müssen im Original vorliegen.
  • Der Antrag muss schriftlich eingebracht werden, die Übermittlung kann persönlich, per Post oder Fax erfolgen. Er muss verpflichtend folgende Dokumente enthalten:
    • Vollständig und korrekt ausgefülltes und unterfertigtes Subventionsformular der Kulturabteilung (dieses wird auf Wunsch gefaxt oder zugesandt). Es muss darauf geachtet werden, dass der Antrag nur von den vertretungsbefugten Organen der jeweiligen Institution unterschrieben wird.
    • Detaillierte Kostenkalkulation und Finanzierungsplan
    • Vereinsstatuten (bei erstmaliger Einreichung und nach allfälliger Änderung) und aktueller Auszug aus dem Vereinsregister bzw. aktueller Auszug aus dem Firmenbuch

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

  • Subventionsantrag: 306 KB PDF
  • Detaillierte Kostenkalkulation für nicht bilanzierende Institutionen über 10.000 Euro: 66 KB XLS
  • Detaillierte Kostenkalkulation für nicht bilanzierende Institutionen unter 10.000 Euro: 58 KB XLS
  • Detaillierte Kostenkalkulation für bilanzierende Institutionen: 77 KB XLS

Ausfüllhilfe Kalkulationsraster

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Zusätzliche Informationen

Homepage: Kulturabteilung

Verantwortlich für diese Seite:
Kulturabteilung (Magistratsabteilung 7)
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