Neue Medien - Förderungsantrag
- Voraussetzungen
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Die Kulturabteilung (MA 7) fördert Projekte im Bereich der digitalen Kunst und Kultur.
Antragsberechtigt sind Künstlerinnen/Künstler sowie Vereine mit Sitz in Wien. Für Höhe und Umfang der Förderung ist die budgetäre Situation maßgeblich. Ein "Wien-Bezug" muss vorhanden sein. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
- Unterlagen
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- Schriftlicher Antrag: 2,5 MB RTF bzw. 2,5 MB RTF
- Projektbeschreibung (unter anderem geplante Umsetzung und Präsentation, technische Daten, Hinweis auf Webauftritt)
- Genaue Kalkulation: 77 KB XLS und genauer Finanzierungsplan (unter anderem Auflistung der weiteren Sponsorinnen/Sponsoren, Fördergeberinnen/Fördergeber und der Eigenmittel für das Vorhaben)
- Zeitplan
- Aufstellung über erhaltene Förderungen der öffentlichen Hand in den letzten drei Jahren (Fördergeberin/Fördergeber, Zweck, Höhe)
- Bei Vereinen wird zusätzlich benötigt:
Aktueller Auszug aus dem zentralen Vereinsregister bzw. ZVR-Nummer - Bei einer Ersteinreichung: Bestätigung der Bank über die Vereinskontonummer
- Einreichungen für die Jury müssen auch als PDF (nicht mehr als ein MB) abgegeben werden. Beilagen, wie z. B. Kataloge, müssen fünffach abgegeben werden.
- Leitfaden für Subventionen
- Zuständigkeit
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Kulturabteilung (MA 7)
Film, Kino, Neue Medien
8., Friedrich-Schmidt-Platz 5, 3. Stock
Fahrplanauskunft
Referatsleiterin: Maga. Sylvia Faßl-Vogler
Telefon: +43 1 4000-84740
Fax: +43 1 4000-99-84740
E-Mail: sylvia.fassl-vogler@wien.gv.at
Referentin: Birgit Babincak
Telefon: +43 1 4000-84748
E-Mail: birgit.babincak@wien.gv.at
Sekretariat: Sabine Pasching
Telefon: +43 1 4000-84745
E-Mail: sabine.pasching@wien.gv.at - Kosten / Zahlung
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Der Antrag ist gebührenfrei.
- Termin / Frist
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Erstprojekte: Die Förderempfehlungen an die MA 7 erfolgen via einer "Vergabewahl" durch Netznetz. Einreichungen müssen im Frühjahr 2010 - Einsendefrist von Netznetz für die "Vergabewahl" - in einfacher Ausfertigung der MA 7 übermittelt und auf der Seite von Netznetz präsentiert werden.
Projekte: Die Förderempfehlungen erfolgen zweimal jährlich durch eine Jury. Einreichungen müssen im Frühjahr 2010 in einfacher Ausfertigung und als PDF (maximal ein MB) der MA 7 übermittelt werden. Beilagen, wie z. B. Kataloge, müssen fünffach abgegeben werden.
Institutionen ("Einrichtungen"): Die Förderempfehlungen 2010 erfolgen im Frühjahr 2010 durch eine Jury. Einreichungen müssen im Frühjahr 2010 in einfacher Ausfertigung und als PDF (maximal ein MB) der MA 7 übermittelt werden. Beilagen, wie z. B. Kataloge, müssen fünffach abgegeben werden.
Festival-Call: Ein wichtiges Projekt im Rahmen der Förderung der Neuen Medien ist die Ausrichtung des Festival "Paraflows". Einreichungen für das Festival 2010 müssen der MA 7 bis 15.11.2009 in einfacher Ausfertigung und als PDF übermittelt werden. Entscheidung: Jury für digitale Kunst (2009 bestehend aus Florain Cramer, Sylvia Fassl-Vogler, Annette Schindler, Gerin Trautenberger, Andrea Zapp).
- Beachten
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Richtlinien zur Abrechnung von Förderungen
Abrechnungstermine müssen pünktlich eingehalten werden. Die Abrechnung muss in der Form vorgelegt werden, wie sie im Verständigungsschreiben an die Subventionsnehmerin/den Subventionsnehmer aufgelistet ist. (Unterlagen für Subventionsantrag).
Aufgrund eines Beschlusses des Wiener Gemeinderats vom 29. Jänner 2009 wurde der Förderbereich der "Neuen Medien" evaluiert. Zur Durchführung dieser Studie hat die MA 7 die F.A.S.research Ges.m.b.H. beauftragt: 2,5 MB PDF.
- Formular
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- Subventionsantrag (ausfüllen, ausdrucken und speichern): 2,5 MB RTF
- Subventionsantrag (ausdrucken und händisch ausfüllen): 2,5 MB RTF
- Kalkulation: 77 KB XLS
- Leitfaden für Subventionen

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