Neue Medien - Förderungsantrag

Allgemeine Informationen

Die Kulturabteilung (MA 7) fördert Projekte im Bereich der digitalen Kunst und Kultur.

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz in Wien.
  • Die eingereichten Projekte müssen Wien-Bezug haben.
  • Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
  • Für Höhe und Umfang der Förderung ist die budgetäre Situation maßgebend.
  • Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln ist die fristgerechte und ordnungsgemäße Vorlage vorangegangener Förderabrechnungen.

Kriterien für Wissenschafts- und Kunstförderung

Fristen und Termine

  • Einreichtermine für Projekte: bis 24. Februar 2012 und bis 31. Juli 2012
  • Einreichtermin für Jahresförderungen 2013 an Institutionen: bis 31. Juli 2012
  • Einreichtermin für die Ausrichtung des Festivals 2013 und 2014: bis 24. Februar 2012

Zuständige Stelle

Kulturabteilung (MA 7)
Neue Medien, Film
8., Friedrich-Schmidt-Platz 5, 3. Stock

Referatsleiterin: Mag.a Sylvia Faßl-Vogler
Telefon: +43 1 4000-84740
Fax: +43 1 4000-99-84740
E-Mail: sylvia.fassl-vogler@wien.gv.at
Referentin: Birgit Babincak
Telefon: +43 1 4000-84748
E-Mail: birgit.babincak@wien.gv.at
Sekretariat: Sabine Pasching
Telefon: +43 1 4000-84745
E-Mail: sabine.pasching@wien.gv.at

Erforderliche Unterlagen

  • Die Einreichdokumente müssen im Original vorliegen.
  • Der Antrag muss schriftlich eingebracht werden, die Übermittlung kann persönlich, per Post oder Fax erfolgen. Er muss verpflichtend folgende Dokumente enthalten:
    • Vollständig und korrekt ausgefülltes und unterfertigtes Subventionsformular der Kulturabteilung (dieses wird auf Wunsch gefaxt oder zugesandt). Es muss darauf geachtet werden, dass der Antrag nur von den vertretungsbefugten Organen der jeweiligen Institution unterschrieben wird.
    • Detaillierte Kostenkalkulation und Finanzierungsplan
    • Vereinsstatuten (bei erstmaliger Einreichung und nach allfälliger Änderung) und aktueller Auszug aus dem Vereinsregister bzw. aktueller Auszug aus dem Firmenbuch

Zusätzliche Beilagen:

  • Umsetzungsplan (Zeit, Ort)
  • Künstlerische Biografie
  • Beispiele vorangegangener Arbeiten (ausführliche Beilagen)

Die Förderempfehlungen erfolgen durch einen Beirat. Anträge für den Beirat müssen inklusive aller Beilagen vierfach übermittelt werden. Nur formell korrekte und spätestens zum Zeitpunkt des Einreichtermins mit allen Beilagen eingereichte Anträge können zum jeweiligen Einreichtermin bearbeitet werden. Die Dokumente werden nicht retourniert.

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

  • Subventionsantrag: 306 KB PDF
  • Detaillierte Kostenkalkulation für nicht bilanzierende Institutionen über 10.000 Euro: 77 KB XLS
  • Detaillierte Kostenkalkulation für nicht bilanzierende Institutionen unter 10.000 Euro: 58 KB XLS

Ausfüllhilfe Kalkulationsblätter

PDF-Betrachter herunterladen

Zusätzliche Informationen

Der Beirat für Neue Medien besteht aus: Mag. Friedemann Derschmidt, Dr.in Ursula Hentschläger und Martina Theininger (nominiert von der IG Kultur Wien).

Leitfaden für Subventionen

Homepage: Kulturabteilung

Verantwortlich für diese Seite:
Kulturabteilung (Magistratsabteilung 7)
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