Ankauf von Kunstwerken - Förderungsantrag
Allgemeine Informationen
Die Kulturabteilung (MA 7) fördert die bildenden KünstlerInnen in Wien (neben der Förderung von Kleinprojekten und der Befürwortung von Atelierbewerbungen) über den Ankauf von Kunstwerken für die Sammlung der Stadt Wien.
Voraussetzungen
Angekauft werden Kunstwerke von Wiener bzw. in Wien lebenden KünstlerInnen oder Arbeiten mit deutlichem "Wien-Bezug".
Zwischen den Ankäufen der Kulturabteilung soll ein Mindestzeitraum von drei Kalenderjahren liegen. Z. B. können KünstlerInnen, von denen im Herbst 2010 ein Werk erworben wurde, frühestens im Herbst 2013 einen Ankauf beantragen. Nach einer Ablehnung kann im nächstfolgenden Jahr - bei geänderter Jury - ein neuer Antrag gestellt werden.
Fristen und Termine
Bewerbungen für einen Kunstankauf sind von 10. Jänner bis einschließlich 2. März 2012 möglich.
Zuständige Stelle
Kulturabteilung (MA 7)
Bildende Kunst
8., Friedrich-Schmidt-Platz 5, 1. Stock
Referentin: Gabriele Strommer
Telefon: +43 1 4000-84759
Fax: +43 1 4000-99-8007
E-Mail: gabriele.strommer@wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
Dem Anmeldeformular müssen alle Dokumente begelegt werden, die Einblick in das künstlerische Schaffen gewähren (wie Fotomappen, Kataloge oder Portfolios, die das normale Ordnerformat (A4) nicht übersteigen). Bitte keine Originale oder VHS-Kassetten einreichen.
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Formular
Bewerbung um einen Kunstankauf:
Zusätzliche Informationen
- Die Kulturabteilung entscheidet unter Beiziehung eines Beirates im Jahr 2012 einmal über die eingelangten Bewerbungen um einen Kunstankauf.
- Die Zusammensetzung des Beirates wird kontinuierlich geändert.
- Das Referat Bildende Kunst verständigt vom jeweiligen Ergebnis per E-Mail, brieflich oder telefonisch.
- Bewerbungsunterlagen können bis zu vier Wochen nach der Verständigung im Referat Bildende Kunst abgeholt werden. Nicht abgeholte Dokumente werden in das KünstlerInnenarchiv des Referates eingegliedert. Rücksendungen erfolgen auf Wunsch.
Homepage: Kulturabteilung
Kulturabteilung (Magistratsabteilung 7)
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