Konzeptförderung - Förderungsantrag

Allgemeine Informationen

Das Referat für Darstellende Kunst der Kulturabteilung (MA 7) finanziert Institutionen der dramatischen Kunst bzw. trägt zu ihrer Finanzierung bei. Ab sofort kann im Referat für Darstellende Kunst für die neue Konzeptförderung ab 2014 eingereicht werden.

Voraussetzungen

Der schriftliche Antrag muss folgende Informationen enthalten:

  • Information, wer die Gruppe (der Verein) bzw. die Institution ist
  • Informationen über die Intentionen der Gruppe bzw. der Institution
  • Zielsetzung für den beantragten Förderzeitraum
  • Konzeptuelle Beschreibung von Aktivitäten im Bereich der Darstellenden Kunst aller Genres über den beantragten Förderzeitraum im Überblick sowie eine detaillierte Beschreibung der geplanten Aktivitäten im ersten Jahr
  • Auskunft mit welchen PartnerInnen die künstlerischen Ziele realisiert werden sollen

Fristen und Termine

Die Einreichfrist für die Konzeptförderung ist der 15. April 2012.

Zuständige Stelle

Kulturabteilung (MA 7)
Darstellende Kunst
8., Friedrich-Schmidt-Platz 5, Mezzanin

Referatsleiter: Dr. Robert Dressler
Telefon: +43 1 4000-84731
Fax: +43 1 4000-99-8007
E-Mail: robert.dressler@wien.gv.at
Referentin: Mag.a Bettina Jilek
Telefon: +43 1 4000-84736
E-Mail: bettina.jilek@wien.gv.at
Sekretariat: Carina Koch
Telefon: +43 1 4000-84737
E-Mail: carina.koch@wien.gv.at

Verfahrensablauf

  • Die FörderungswerberInnen reichen ihre Konzepte in siebenfacher Ausfertigung mit den verlangten Unterlagen (inklusive Adresse, Telefonnummer, Bankkonto des Vereins) bis 15. April 2012 bei der Kulturabteilung der Stadt Wien ein.
  • Die Kulturabteilung der Stadt Wien bestätigt den FörderungswerberInnen schriftlich den Eingang des Antrages.
  • Die Kulturabteilung der Stadt Wien übermittelt die Einreichunterlagen an die zuständige Jury.
  • Die Empfehlung der Jury wird der Stadt Wien mitgeteilt, die die endgültige Förderungsentscheidung trifft. Diese wird voraussichtlich Mitte Jänner 2013 bekannt gegeben werden.
  • Mit der Annahme der Förderung verpflichtet sich der Verein, bei allen mit der geförderten Produktion verbundenen Druckwerken das Signet "Wien-Kultur" zu verwenden.
  • Die FörderungsempfängerInnen müssen der Kulturabteilung gegenüber die zur Verfügung gestellte Förderung innerhalb einer entsprechenden Frist mit Originalbelegen mindestens in Förderungshöhe widmungsgemäß abrechnen oder einen ordnungsgemäß unterfertigten Jahresabschluss vorlegen. Die Frist beträgt im Normalfall neun Monate nach Ablauf eines Förderjahres.
  • Ein Tätigkeitsbericht muss im Februar nach Ablauf eines Förderjahres vorgelegt werden.
  • Im November des Jahres vor dem jeweiligen Förderjahr muss der Kulturabteilung ein Planbudget vorgelegt werden. Weiters müssen jeweils zwei Exemplare der mit sämtlichen Produktionen verbundenen Drucksorten (Plakate, Programme und Ähnliches sowie Kopien der Rezensionen) der Kulturabteilung zur Verfügung gestellt werden. Details zur Abrechnung: Richtlinien zur Abrechnung von Förderungen
  • Außerdem müssen Angaben über BesucherInnenzahlen, Auslastung, Gesamtkosten und Einnahmen der Produktion, entsprechend dem von der Kulturabteilung vorgegebenen Übersichtsblatt im Kalkulationsraster vorgelegt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Die Einreichdokumente müssen in siebenfacher Ausfertigung (inklusive ein Original) vorliegen.
  • Der Antrag muss schriftlich eingebracht werden, die Übermittlung kann persönlich oder per Post erfolgen. Er muss verpflichtend folgende Dokumente enthalten:
    • Vollständig und korrekt ausgefülltes und unterfertigtes Subventionsformular der Kulturabteilung für den beantragten Förderzeitraum. Es muss darauf geachtet werden, dass der Antrag nur von den vertretungsbefugten Organen der jeweiligen Institution unterschrieben wird.
    • Kalkulation für den beantragten Förderzeitraum
    • Vereinsstatuten (bei erstmaliger Einreichung und nach allfälliger Änderung) und aktueller Auszug aus dem Vereinsregister bzw. aktueller Auszug aus dem Firmenbuch
  • Darüber hinaus wird ersucht, dem Subventionsanantrag eine Statistik über Daten der letzten drei Jahre (Produktionen, Vorstellungen usw.) ausgefüllt beizulegen.

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

  • Subventionsantrag: 306 KB PDF
  • Detaillierte Kostenkalkulation für nicht bilanzierende Unternehmen über 10.000 Euro: 66 KB XLS
  • Detaillierte Kostenkalkulation für nicht bilanzierende Unternehmen unter 10.000 Euro: 58 KB XLS
  • Detaillierte Kostenkalkulation für bilanzierende Unternehmen: 74 KB XLS
  • Statistik: 11 KB XLS

Ausfüllhilfe Kalkulationsraster

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Zusätzliche Informationen

Die mit der Konzeptförderung befasste Jury besteht aus Amelie Deuflhard, Angela Heide, Elke Hesse, Thomas Licek, Michael Stolhofer.

Die Jury gibt Empfehlungen ab, die die Basis für die Konzeptförderung darstellen.

Informationen und Einladungen an die Jurymitglieder müssen an die Kulturabteilung der Stadt Wien gesendet werden, die diese dann weiterleitet.

Homepage: Kulturabteilung

Verantwortlich für diese Seite:
Kulturabteilung (Magistratsabteilung 7)
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