Bildende Kunst (Kleinprojekte) - Förderungsantrag

Allgemeine Informationen

Die Kulturabteilung (MA 7) fördert bildende KünstlerInnen in Wien mit dem Ankauf von Kunstwerken für die Sammlung der Stadt Wien, der Befürwortung von Bewerbungen um ein Atelier und mit Kleinprojekten.

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz in Wien.
  • Die eingereichten Projekte müssen Wien-Bezug haben.
  • Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
  • Für Höhe und Umfang der Förderung ist die budgetäre Situation maßgebend.
  • Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln ist die fristgerechte und ordnungsgemäße Vorlage vorangegangener Förderabrechnungen.

Kriterien für Wissenschafts- und Kunstförderung

Fristen und Termine

Es kann laufend eingereicht werden. Um eine effiziente Bearbeitung zu gewährleisten, sollte der Subventionsantrag spätestens sechs Wochen vor der Durchführung der Veranstaltung eingereicht werden.

Zuständige Stelle

Kulturabteilung (MA 7)
Bildende Kunst
8., Friedrich-Schmidt-Platz 5, 1. Stock

Referentin: Karin Krammer
Telefon: +43 1 4000-84753
Fax: +43 1 4000-99-8007
E-Mail: karin.krammer@wien.gv.at

Erforderliche Unterlagen

  • Die Einreichdokumente müssen im Original vorliegen.
  • Der Antrag muss schriftlich eingebracht werden, die Übermittlung kann persönlich, per Post oder Fax erfolgen. Er muss verpflichtend folgende Dokumente enthalten:
    • Vollständig und korrekt ausgefülltes und unterfertigtes Subventionsformular der Kulturabteilung (dieses wird auf Wunsch gefaxt oder zugesandt). Es muss darauf geachtet werden, dass der Antrag nur von den vertretungsbefugten Organen der jeweiligen Institution unterschrieben wird.
    • Detaillierte Kostenkalkulation und Finanzierungsplan
    • Vereinsstatuten (bei erstmaliger Einreichung und nach allfälliger Änderung) und aktueller Auszug aus dem Vereinsregister bzw. aktueller Auszug aus dem Firmenbuch

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

  • Subventionsantrag: 306 KB PDF
  • Detaillierte Kostenkalkulation für nicht bilanzierende Institutionen über 10.000 Euro: 31 KB XLS
  • Detaillierte Kostenkalkulation für nicht bilanzierende Institutionen unter 10.000 Euro: 58 KB XLS

Ausfüllhilfe Kalkulationsraster

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Zusätzliche Informationen

Leitfaden für Subventionen

Homepage: Kulturabteilung

Verantwortlich für diese Seite:
Kulturabteilung (Magistratsabteilung 7)
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