Film - Förderungsantrag
Allgemeine Informationen
Die Kulturabteilung (MA 7) fördert Projekte im Bereich der Filmkunst (z. B. Produktion, Festival, Institution ).
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind juristische und physische Personen mit Sitz in Wien.
- Die eingereichten Projekte müssen Wien-Bezug haben.
- Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
- Für Höhe und Umfang der Förderung ist die budgetäre Situation maßgebend.
- Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln ist die fristgerechte und ordnungsgemäße Vorlage vorangegangener Förderabrechnungen.
Kriterien für Wissenschafts- und Kunstförderung
Fristen und Termine
- Filmproduktion: Förderungen im Bereich Filmproduktion erfolgen ab 2011 über Empfehlung eines Fachbeirats. Einreichtermine: bis spätestens 31. Jänner, 31. Mai, 28. September 2012
- Institutionen, Festivals: Anträge für Institutionen müssen einfach übermittelt werden. Die Dokumente können laufend abgegeben werden.
Zuständige Stelle
Kulturabteilung (MA 7)
Neue Medien, Film
8., Friedrich-Schmidt-Platz 5, 3. Stock
Referatsleiterin: Mag.a Sylvia Fassl-Vogler
Telefon: +43 1 4000-84740
Fax: +43 1 4000-99-84740
E-Mail: sylvia.fassl-vogler@wien.gv.at
Referentin: Birgit Babincak
Telefon: +43 1 4000-84748
E-Mail: birgit.babincak@wien.gv.at
Sekretariat: Sabine Pasching
Telefon: +43 1 4000-84745
E-Mail: sabine.pasching@wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
- Die Einreichdokumente müssen im Original vorliegen.
- Der Antrag muss schriftlich eingebracht werden, die Übermittlung kann persönlich, per Post oder Fax erfolgen.
Er muss verpflichtend folgende Dokumente enthalten:
- Vollständig und korrekt ausgefülltes und unterfertigtes Subventionsformular der Kulturabteilung (dieses wird auf Wunsch gefaxt oder zugesandt). Es muss darauf geachtet werden, dass der Antrag nur von den vertretungsbefugten Organen der jeweiligen Institution unterschrieben wird.
- Detaillierte Kostenkalkulation und Finanzierungsplan
- Vereinsstatuten (bei erstmaliger Einreichung und nach allfälliger Änderung) und aktueller Auszug aus dem Vereinsregister bzw. aktueller Auszug aus dem Firmenbuch
Zusätzliche Beilagen:
- Treatment und Synposis und/oder Drehbuch
- Verwertungsplan
- Filmografie
- DarstellerInnen und Stabliste
- Beispiele vorangegangener Arbeiten
- Termin- und Produktionsplan
Der Subventionsantrag inklusive aller Dokumente und Beilagen für Filmproduktion (Beirat) muss in vierfacher Ausfertigung übermittelt werden. Es können nur formell korrekte und spätestens zum Zeitpunkt des Einreichtermins mit allen Beilagen eingereichte Anträge zum jeweiligen Einreichtermin bearbeitet werden. Die Dokumente werden nicht retourniert.
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Formular
- Subventionsantrag: 306 KB PDF
- Detaillierte Kostenkalkulation für nicht bilanzierende Institutionen über 10.000 Euro: 67 KB XLS
- Detaillierte Kostenkalkulation für nicht bilanzierende Institutionen unter 10.000 Euro: 58 KB XLS
- Detaillierte Kostenkalkulation für bilanzierende Institutionen: 64 KB XLS
- Detaillierte Kostenkalkulation für Filmproduktionen (Beirat): 111 KB XLS
Ausfüllhilfe Kalkulationsraster
Zusätzliche Informationen
Der Filmbeirat für das Jahr 2012 besteht aus: Jörg Burger, Mag.a Barbara Kaufmann, Dr.in Marijana Stoisits
- Leitfaden für Subventionen
- Förderrichtlinien Film: 123 KB PDF
Homepage: Kulturabteilung
Kulturabteilung (Magistratsabteilung 7)
Kontaktformular
