Förderung bezirksorientierter Kulturangelegenheiten - Antrag

Allgemeine Informationen

Unter bezirksorientierten Kulturangelegenheiten werden kulturelle oder künstlerische Veranstaltungen (wie etwa Ausstellungen, Konzerte, Liederabende, Lesungen oder Grätzelfeste usw.) mit lokalem, im Bezirksinteresse liegendem Bezug verstanden.

Voraussetzungen

Die Durchführung derartiger Veranstaltungen erfolgt durch gemeinnützige und somit antragsberechtigte Institutionen wie etwa Vereine, Religionsgemeinschaften, Schulen usw.. An Einzelpersonen oder Personengruppen bzw. Institutionen mit Gewinnorientierung werden keine Subventionen vergeben.

Solange bisherige Subventionen nicht ordnungsgemäß abgerechnet sind, wird keine neuerliche Subvention genehmigt. Bei der Antragstellung müssen bereits in Anspruch genommene Subventionen mit Höhe und Abrechnungsdatum angegeben werden.

Fristen und Termine

  • Mindestens acht Wochen vor Veranstaltungstermin
  • Spätestens bis 2. November für das laufende Jahr; ab diesem Zeitpunkt nimmt der Bezirk nur noch Anträge für das nächste Jahr an

Der Antrag wird in der nächsten Sitzung der Kulturkommission und bzw. oder Finanzausschuss des Bezirkes behandelt. Anschließend erfolgt eine schriftliche Verständigung.

Zuständige Stelle

Bezirksvorstehung

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag müssen folgende Dokumente beigelegt werden:

  • Kostenkalkulation
  • Unterfertigte Einverständniserklärung mit den Subventionsbedingungen
  • Bei Vereinen zusätzlich:

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei. Die Anweisung gewährter Subventionen erfolgt durch die zuständige Buchhaltungsabteilung.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 30.

Formular

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Zusätzliche Informationen

  • Auf sämtlichen Drucksorten zur Veranstaltung (Einladungen, Plakate usw.) muss unter Verwendung des Bezirkswappens bzw. Bezirkslogos auf die Förderung durch den Bezirk hingewiesen werden.
  • Eine Subvention wird für die Deckung der Kosten für Gagen, Honorare, technisches Equipment, Saalmiete und ähnliches genehmigt. Nebenkosten, wie etwa Buffets, Blumensträuße für KünstlerInnen usw. können ebenso wenig wie Honorare für Vereinsmitglieder oder VereinsfunktionärInnen davon beglichen werden.
  • Die Kulturabteilung (MA 7) ist für die Antragstellung auf Kredit- und Vergabegenehmigung zuständig und verlangt von den AntragstellerInnen eine detaillierte Abrechnung der gesamten Veranstaltung(en) mittels des bei der Einreichung genehmigten Kostenkalkulationsformulars (Antragsspalte übernehmen und Abrechnungsspalte ergänzen). Außerdem müssen Originalbelege in Förderhöhe samt Belegsaufstellung übermittelt werden (Leitfaden).
  • Auf Verlangen der Kulturabteilung wird eine Prüfung durch das Kontrollamt der Stadt Wien zugelassen.
  • Im Falle widmungsfremder Verwendung der Subvention, vorsätzlichen Plakatierens an verbotenen Stellen bzw. des Fehlens allfälliger behördlicher Genehmigungen der Veranstaltung(en) des Projektes kann die Unterstützung teilweise oder ganz entzogen werden.
  • Mehr Informationen:

Rechtliche Grundlage: Wiener Stadtverfassung § 103 Abs. 1 Z 26

Homepage: Kulturabteilung

Verantwortlich für diese Seite:
Kulturabteilung (Magistratsabteilung 7)
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