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Förderung bezirksorientierter Kulturangelegenheiten - Antrag

Voraussetzungen

Unter bezirksorientierten Kulturangelegenheiten werden kulturelle oder künstlerische Veranstaltungen (wie etwa Ausstellungen, Konzerte, Liederabende, Lesungen oder Grätzelfeste etc.) mit lokalem, im Bezirksinteresse liegendem Bezug verstanden.

Die Durchführung derartiger Veranstaltungen erfolgt durch gemeinnützige - und somit antragsberechtigte - Institutionen wie etwa Vereine, Religionsgemeinschaften, Schulen etc. An Einzelpersonen oder Personengruppen bzw. Institutionen mit Gewinnorientierung werden keine Subventionen vergeben.

Solange bisherige Subventionen nicht ordnungsgemäß abgerechnet sind, wird keine neuerliche Subvention genehmigt. Bei der Antragstellung sind bereits in Anspruch genommene Subventionen mit Höhe und Abrechnungsdatum anzugeben.

Unterlagen
  • Ausgefüllter Antrag
  • Detaillierter Kostenvoranschlag
  • Finanzierungsplan (geplante Einnahmen, Angabe anderer Subventionsgeber)
  • Unterfertigte Einverständniserklärung mit den Subventionsbedingungen:
  • Bei Vereinen zusätzlich:
    • Aktueller Vereinsregisterauszug
    • Bei erstmaliger Einreichung:
      • Statuten des Vereins
      • Genehmigung durch die Bundespolizeidirektion Wien (Nichtuntersagung)
      • Liste mit den Namen und Adressen des zuletzt gewählten Vorstandes
Zuständigkeit

Bezirksvorstehung

Kosten / Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Die Anweisung gewährter Subventionen erfolgt durch die zuständige Buchhaltungsabteilung.
Rechnung und Zahlung
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 30.

Termin / Frist
  • Mindestens acht Wochen vor Veranstaltungstermin
  • Spätestens bis 2. November des laufenden Jahres; ab diesem Zeitpunkt nimmt der Bezirke keine Anträge mehr an.

Der Antrag wird in der nächsten Sitzung der Kulturkommission und/oder Finanzausschuss des Bezirkes behandelt. Anschließend erfolgt eine schriftliche Verständigung.

Beachten
  • Auf sämtlichen Drucksorten zur Veranstaltung (Einladungen, Plakate, ...) muss - unter Verwendung des Bezirkswappens bzw. Bezirkslogos - auf die Förderung durch den Bezirk hingewiesen werden.
  • Eine Subvention wird für die Deckung der Kosten für Gagen, Honorare, technisches Equipment, Saalmiete und ähnliches genehmigt. Nebenkosten, wie etwa Buffets, Blumensträuße für Künstlerinnen/Künstler usw. können - ebenso wenig wie Honorare für Vereinsmitglieder oder Vereinsfunktionärinnen/Vereinsfunktionäre - davon nicht beglichen werden.
  • Die Kulturabteilung (MA 7) ist für die Antragstellung auf Kredit- und Vergabegenehmigung zuständig und verlangt von der Antragstellerin/dem Antragsteller eine detaillierte Abrechnung der gesamten Veranstaltung(en). Auf Verlangen der Kulturabteilung wird eine Prüfung durch das Kontrollamt der Stadt Wien zugelassen.
  • Im Falle widmungsfremder Verwendung der Subvention, vorsätzlichen Plakatierens an verbotenen Stellen bzw. des Fehlens allfälliger behördlicher Genehmigungen der Veranstaltung(en) des Projektes kann die Unterstützung teilweise oder ganz entzogen werden.

Weitere Informationen:

Rechtsgrundlage: Wiener Stadtverfassung § 103 Abs. 1 Z 26

Formular
Verantwortlich für diese Seite:
Kulturamt (Magistratsabteilung 7)
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