Bewerbung um ein Arbeitsatelier - Förderungsantrag
Allgemeine Informationen
Die Kulturabteilung (MA 7) fördert die bildenden KünstlerInnen in Wien (neben dem Ankauf von Kunstwerken für die Sammlung der Stadt Wien und der Förderung von Kleinprojekten) über die Befürwortung von Bewerbungen um Arbeitsateliers, die von Wiener Wohnen vergeben werden.
Voraussetzungen
Freischaffende KünstlerInnen, die eine österreichische oder EU-Staatsbürgerschaft besitzen und eine abgeschlossene Hochschulausbildung nachweisen können, können ein Arbeitsatelier erhalten. Ist dies nicht der Fall, wird über die Qualifikation vom Beirat der Kulturabteilung (Ankaufsjury) entschieden. Fix angestellte oder besoldete Personen wie ProfessorInnen, AssistentInnen, AHS-LehrerInnen können sich - ebenso wie HobbykünstlerInnen - nicht bewerben.
Das Höchstalter für Bewerbungen beträgt 35 Jahre. Die Jury kann in begründeten Fällen Ausnahmen gewähren. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Atelier. Die Entscheidungen der Jury sind bindend.
Fristen und Termine
Einreichtermin bis 1. März jeden Jahres
Zuständige Stelle
Kulturabteilung (MA 7)
Bildende Kunst
8., Friedrich-Schmidt-Platz 5, 1. Stock
Referentin: Gabriele Strommer
Telefon: +43 1 4000-84759
Fax: +43 1 4000-99-84759
E-Mail: gabriele.strommer@wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
- Meldenachweis (ständiger Wohnsitz in Wien oder Umgebung)
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Österreich oder EU-Staat)
- Nachweis der überwiegenden freischaffenden Tätigkeit
- Dokumente, die Einblick in das künstlerische Schaffen gewähren (wie Fotomappen, Kataloge, Portfolios). Die eingereichten Dokumente dürfen das normale Ordnerformat (A4) nicht übersteigen. Keine Originale oder Videokassetten einreichen. Nach erfolgter Verständigung durch das Referat Bildene Kunst können die eingereichten Dokumente umgehend abgeholt werden.
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Formular
Bewerbung um ein Atelier:
Zusätzliche Informationen
- Die Kulturabteilung entscheidet einmal im Jahr über die eingelangten Bewerbungen unter Beiziehung eines Beirates (Ankaufsjury).
- Die AntragstellerInnen haben keinen Anspruch auf dauerndes Wohnrecht in den Ateliers.
- Die Höhe der Miete und der Betriebskosten wird von Wiener Wohnen festgesetzt. Die Kulturabteilung hat darauf keinen Einfluss. Kostenzuschüsse für die Vermietung können in keinem Fall gewährt werden.
- Ateliers, die nicht mehr für die Ausübung einer hauptberuflichen künstlerischen Tätigkeit benötigt werden, müssen an Wiener Wohnen zurückgegeben werden.
- Bewerbungsdokumente können bis zu vier Wochen nach der Verständigung im Referat Bildende Kunst abgeholt werden. Nicht abgeholte Dokumente werden in das KünstlerInnenarchiv des Referates eingegliedert. Rücksendungen erfolgen auf Wunsch.
Homepage: Kulturabteilung
Kulturabteilung (Magistratsabteilung 7)
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