Wiener Altstadterhaltungsfonds - Förderungsantrag
Allgemeine Informationen
Der Wiener Altstadterhaltungsfonds stellt öffentliche Mittel für die Konservierung und Restaurierung der historischen Bausubstanz Wiens zur Verfügung. Einen Schwerpunkt bildet die Förderung von Maßnahmen in den Schutzzonen, die für das Stadtbild wirksam sind. Arbeiten an herausragenden Einzeldenkmalen werden ebenso unterstützt wie die Sicherung zeittypischer Bauten, die einen wesentlichen Bestandteil der historisch gewachsenen Stadt bilden.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die EigentümerInnen des betreffenden Objektes.
Bei Arbeiten an Geschäftsportalen oder Erdgeschosszonen im Bereich von Geschäftslokalen können Förderungsanträge auch durch die BestandnehmerInnen (z. B. bei Miete oder Pacht) erfolgen. Handelt es sich um mehrere EigentümerInnen bzw. um mehrere BestandnehmerInnen, ist eine bevollmächtigte Person zu benennen. Diese benötigt eine ausreichende schriftliche Vollmacht, die dem Antrag beizuschließen ist.
Voraussetzungen für eine Förderung
Fristen und Termine
Der Antrag ist an keine Fristen oder Termine gebunden.
Zuständige Stelle
Kulturabteilung (MA 7)
Kulturelles Erbe - (Altstadterhaltungsfonds, Denkmalpflege)
8., Friedrich-Schmidt-Platz 5, 1. Stock
Referentin: Mag.a Susanne Hayder
Telefon: +43 1 4000-84796
Fax: +43 1 4000-99-84790
E-Mail: post@m07.wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag müssen folgende Dokumente beigelegt werden:
- Vollmacht der HauseigentümerInnen bzw. MiteigentümerInnen
- Mietzinsabrechnung für die vergangenen fünf Jahre (Einnahmen- und Ausgabenrechnung)
- Gegebenenfalls Mieterliste mit Hauptmietzinsen (entfällt bei Antrag durch die BestandnehmerInnen)
- Kostenvoranschläge (bzw. BestbieterIn einer Ausschreibung) für die geplanten Arbeiten und Zusammenstellung der gesamten Baukosten
- Auszug aus dem Grundbuch nach neuestem Stand
- Fassadenpläne und Fotos (wenn vorhanden: historische Aufnahmen)
- Erfolgt ein Antrag durch die BestandnehmerInnen (Miete, Pacht) zusätzlich:
- Miet- oder Bestandvertrag (in Kopie)
- Einverständniserklärung der HauseigentümerInnen mit den gegenständlichen Arbeiten
Kosten und Zahlung
Für den Förderungsantrag entstehen keine Kosten. Gegebenenfalls ergeben sich Notarkosten bzw. Kosten für eine Grundbuchseintragung.
Formular
- Antragsformular für EigentümerInnen:
- Antragsformular für BestandnehmerInnen:
Zusätzliche Informationen
- Förderungen
- Förderungsbedingungen
- Ablauf einer Förderung
- Bei Verfahren nach § 18 Mietrechtsgesetz ist eine Entscheidung der Schlichtungsstelle oder des Gerichtes nötig.
- Liegt ein Bauauftrag vor, ist ein Bescheid der Baupolizei (in Kopie) nötig.
Homepage: Kulturabteilung
Kulturabteilung (Magistratsabteilung 7)
Kontaktformular
