Drehgenehmigung - Antrag
Allgemeine Informationen
Für Filmaufnahmen auf öffentlichen Flächen ist eine Genehmigung notwendig.
Voraussetzungen
Filmaufnahmen im Bereich der Wiener Stadtverwaltung z. B. Bäder der Stadt Wien, diverse Grünflächen und Parkanlagen, öffentliche Schulen, Kinderspielplätze, Sportanlagen, Donauinsel, öffentliche Spitäler der Stadt Wien, Kindergärten, Bibliotheken, Wiener Rettung, Feuerwehr, Kanalisation, Märkte und vieles mehr.
Filmaufnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen, Halteverbote für Fahrzeuge, Straßensperren oder Verkehrsanhaltungen: Bewilligung von Filmaufnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen
Fristen und Termine
Für eine Drehgenehmigung von Seiten der zuständigen Magistratsabteilung müssen mindestens drei Werktage Vorlaufzeit berücksichtigt werden. Dies ist selbstverständlich vom Drehaufwand abhängig.
Zuständige Stelle
Vienna Film Commission
3., Karl-Farkas-Gasse 18
Telefon: +43 1 4000-87000
Fax: +43 1 4000-87003
E-Mail: office@viennafilmcommission.at
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten und Zahlung
Die Kosten sind unter anderem abhängig vom erforderlichen Drehaufwand (Bescheidgebühren, Halteverbote, Personalkosten für Polizei, Feuerwehr, öffentliche Beleuchtung, Energie, Benützungsbewilligungen, Mieten und Einfahrtsgenehmigungen usw.).
Nach Weiterleiten des Antrages durch die Vienna Film Commission werden diese Kosten von der jeweils zuständigen Magistratsabteilung (motivabhängig) der Filmproduktion bekannt gegeben und ein Vertrag ausgestellt.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 3.
Formular
- Online-Formular: Antrag um Drehgenehmigung
- Antrag um Drehgenehmigung: 128 KB PDF
Zusätzliche Informationen
Die Vienna Film Commission leitet den Antrag zur Erteilung der Drehgenehmigung an die zuständige Magistratsabteilung weiter. AntragstellerInnen erhalten die Drehgenehmigung in Folge direkt von der zuständigen Magistratsabteilung.
Antrag um Bewilligung für die Mitwirkung von Tieren bei Film- und Fernsehaufnahmen (Vorlaufzeiten bitte beachten): Tierschutzrechtliche Bewilligung für Veranstaltungen mit Tieren
Homepage: Kulturabteilung
Kulturabteilung (Magistratsabteilung 7)
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