Einmalige Studienbeihilfe - Antrag
Allgemeine Informationen
Die Kulturabteilung (MA 7) vergibt eine einmalige Studienbeihilfe.
Voraussetzungen
Österreichische StaatsbürgerInnen mit ordentlichem Wohnsitz und Studienort in Wien können eine einmalige Studienbeihilfe beantragen. Die Bedürftigkeit (Eintreten eines sozialen Härtefalles durch ein unvorhergesehenes Ereignis) und der günstige Studienerfolg muss nachgewiesen werden. Es darf kein Anspruch auf Studienbeihilfen vom Bund (Studienbeihilfenbehörde) oder von einem anderen Rechtsträger bestehen.
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Kulturabteilung (MA 7)
Stipendien, Schul- und Studienbeihilfen
8., Friedrich-Schmidt-Platz 5, 1. Stock
Referentin: Heidi Kadensky
Telefon: +43 1 4000-88743
Fax: +43 1 4000-99-88741
E-Mail: heidi.kadensky@wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
- Antrag mit Lebenslauf
- Abweisungsbescheid der staatlichen Studienbeihilfenbehörde
- Nachweis der Bedürftigkeit bzw. der unverschuldeten Studienzeitverzögerung
- Bestätigung des Studienerfolges
- Staatsbürgerschaftsnachweis
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Zusätzliche Informationen
Es wird empfohlen, in einem persönlich gehaltenen Antrag auf die zu berücksichtigenden Umstände hinzuweisen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Stipendienwerk der Stadt Wien.
Homepage: Kulturabteilung
Kulturabteilung (Magistratsabteilung 7)
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